Hass in sozialen Netzwerken:Kurzer Prozess für Internet-Hetzer

  • Einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet wurde ein 26-Jähriger dafür verurteilt.
  • Die Strafe: fünf Monate auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe.

Beschleunigtes Verfahren für Hetzer

Bereits einen Tag nach der Veröffentlichung von Hetzbotschaften im Internet ist ein 26-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern dafür verurteilt worden. Das Amtsgericht Wismar entschied am Mittwoch auf fünf Monate Gefängnis auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe, wie die Schweriner Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie hatte am selben Tag das beschleunigte Verfahren beantragt.

Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als "Tatobjekt" eingezogen.

400 Euro Strafe für Paketzusteller

Ebenfalls wegen Hetze gegen Flüchtlinge hat das Amtsgericht Meißen einen Paketzusteller zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Die Strafe blieb vergleichswseise gering, weil er ein niedriges Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen hat, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.

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Der 36-Jährige hatte den Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Meißen Ende Juni mit "Hihi richtig so. Normalerweise erst einziehen, dann abbrennen. Aber so geht es auch" kommentiert - unter seinem Namen.

Er war anonym angezeigt worden und sollte 800 Euro Strafe zahlen. Weil er das nicht akzeptierte, ging der Fall vor Gericht. Das Urteil bezieht sich auf Paragraf 140 im Strafgesetzbuch. Danach wird bestraft, wer eine Tat öffentlich billigt "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören".

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