Handyortung:Wir ahnungslosen Insassen der Funkzelle

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Dass sie geortet wurden, erfahren Betroffene in der Regel nicht.

(Foto: imago/Westend61)

Millionenfach lassen Behörden Standortdaten von Handys unbescholtener Bürger abfragen. Wer betroffen ist, erfährt das meist nicht - obwohl er informiert werden müsste.

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Die Funkzellenabfrage darf seit kurzem als Standardermittlungsinstrument der Polizei gelten. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einen Beschluss des Bundestags von Ende Juni bestätigt, der die Mobilfunk-Rasterfahndung nach jedem Wohnungseinbruchdiebstahl ermöglicht. Mit dem Ermittlungsinstrument wurden in den vergangenen Jahren Millionen unbeteiligter Bürgern erfasst und deren Daten in den Datenbanken von Polizei und Staatsanwaltschaft gespeichert. Doch die Betroffenen erfahren von der Handyortung in der Regel nichts.

Seit langem bestehen Defizite bei der Benachrichtigung der Betroffenen und der Löschung der erhobenen Verkehrsdaten. Der Kieler Piratenpartei-Politiker Patrick Breyer prophezeit Sicherheitspolitikern daher: "Ohne Benachrichtigung wird der Widerstand der Bürger gegen die Maßnahme zunehmen, wenn man nicht erklären kann, mit welchem Erfolg eine Maßnahme durchgeführt wurde." Denn: "Transparenz ist ein wichtiger Faktor für Akzeptanz." Und mit der Transparenz ist es bislang nicht sehr weit her - nicht einmal mit der Erfassung.

Wie wirksam sind Funkzellenabfragen?

Eine bundesweite Statistikpflicht für nicht-individualisierte Funkzellenabfragen gibt es erst ab 2018. Die aus verschiedenen Bundesländern vorliegenden Zahlen lassen bisher keinen Rückschluss darauf zu, dass dieses Instrument tatsächlich erfolgreich ist. Bekannt ist nur, dass es in den Ländern unterschiedlich intensiv eingesetzt wird. Ein paar Beispiele:

Schleswig-Holstein: Im Jahr 2009 führten die Polizeibehörden 151 nicht-individualisierte Funkzellenabfragen durch, im Jahr 2016 waren es bereits 866.

Niedersachsen: Im Jahr 2016 wurden 19 020 Funkzellenabfragen durchgeführt, 2015 waren es sogar 20 168.

Nordrhein-Westfalen: In der Straftatengruppe Bandendiebstahl ist die Zahl der Funkzellenabfragen seit 2013 um das 2,5-Fache gestiegen - die Aufklärungsquote entwickelte sich jedoch deutlich weniger stark.

Funkzellenabfragen NRW

Beispiele aus Nordrhein-Westfalen: Wegen dieser Straftatbestände führten Behörden in dem Bundesland Funkzellenabfragen durch.

(Foto: Christiane Schulzki-Haddouti)

Benachrichtigungspflichten werden vernachlässigt

Theoretisch sollte jeder Betroffene überprüfen können, ob die Maßnahme rechtmäßig war - dafür muss er allerdings zunächst davon erfahren, dass er in eine Funkzellenabfrage geraten ist. Nicht rechtmäßig wäre sie, wenn sie ohne Aussicht auf Erfolg durchgeführt worden wäre. "Wir wissen aus Schleswig-Holstein, dass nur jede zwanzigste Funkzellenabfrage zum Ermittlungserfolg beigetragen hat", sagt Breyer.

Praktisch sieht es jedoch mit der rechtsstaatlich vorgesehenen Überprüfung nicht gut aus. Zwar verpflichtet das Gesetz die Staatsanwaltschaften dazu, die Betroffenen über die Erfassung ihrer Mobilfunkanschlüsse im Umfeld der Tatzeit in der Funkzelle zu benachrichtigen. In der Realität zeigt sich aber, dass das wohl eher selten passiert.

Behörden gehen willkürlich vor

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri führte in Sachen Funkzellenabfrage im vergangenen Jahr eine Stichprobenkontrolle bei zwei Staatsanwaltschaften durch. Eine davon hatte Betroffene benachrichtigt, die andere hingegen nicht. Nicht benachrichtigt werden muss, wenn ein Verfahren eingestellt wird, die Daten aber für eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens benötigt werden.

Erst wenn ein Bürger benachrichtigt wurde, kann er sich auch um die Frage kümmern, ob seine Daten gelöscht wurden. Denn Polizei und Staatsanwaltschaft müssen die erhobenen Mobilfunkdaten löschen, wenn der Täter verurteilt wird. Die Löschfristen richten sich nach den Verjährungsfristen. Ein Wohnungseinbruchdiebstahl beispielsweise verjährt nach fünf Jahren, ein Mord nie. Derzeit fehlen klare Vorgaben, in welchen Zeitabständen die Strafverfolger die Löschpflicht überprüfen müssen.

Mobilfunkdaten werden rechtswidrig gespeichert

Petri konnte bei einer anderen Prüfung feststellen, dass deshalb die Daten Tausender Bürger rechtswidrig in den polizeilichen Datenbanken gespeichert bleiben.

Reaktionen auf einen Aufruf der Piratenpartei machen deutlich, dass manche Staatsanwaltschaften offenbar aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu bereit sind, die Betroffenen zu informieren. Die Partei hatte 24 Formulare bereitgestellt, um von den zuständigen Staatsanwaltschaften eine Benachrichtigung über Ortungen des eigenen Mobiltelefons einzufordern.

Die Antwort des schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwalts an einen Bürger zeigt, dass wohl grundsätzlich auf die Benachrichtigung der Betroffenen verzichtet wird. In dem Schreiben beruft er sich auf zahlreiche Ausnahmeregelungen. Um dem Bürger zu verdeutlichen, dass er generell keine Aussicht auf Erfolg hat, heißt es abschließend: "Soweit Sie mit Ihrem vorbezeichneten Schreiben Ihr generelles Interesse an einer entsprechenden Benachrichtigung kundtun, ist eine praktische Umsetzung nicht möglich."

Denn um nach dem Abschluss der Ermittlungen Betroffene zu benachrichtigen, müsste "bei den Staatsanwaltschaften ein entsprechendes Register geführt werden", in dem die Bürger aufgenommen würden, die benachrichtigt werden wollten. Für das Führen eines solchen Registers fehle aber die Rechtsgrundlage, da der Gesetzgeber Einzelfallentscheidungen vorsehe. Ähnlich argumentierte auch die Generalstaatsanwältin in Hamm.

Regelung über den Mobilfunkvertrag

Offenbar ist den Staatsanwaltschaften das Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein nicht bekannt, das ein anderes Vorgehen vorschlägt: Bürger sollen im Rahmen ihres Mobilfunkvertrags im Vorfeld entscheiden, ob sie über die Abfragen per SMS informiert werden wollen.

Im Koalitionsvertrag der neu gewählten schleswig-holsteinischen Landesregierung hat die Umsetzung der Benachrichtigungspflicht keinen Eingang gefunden, wohl aber in die Koalitionsvereinbarung in Berlin. Dort hat man bereits Interesse an der Lösung aus Schleswig-Holstein signalisiert, berichtet die ULD-Leiterin Marit Hansen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Golem.de.

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