Handel mit Adressen:Mehr Schutz für Kunden

Das Innenministerium will den Handel mit Adressen erschweren. Die Weitergabe soll nur noch erlaubt sein, wenn der betroffene Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.

Daniela Kuhr

Aus Anlass der jüngsten Datenschutz-Skandale will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Handel mit Adressdaten deutlich erschweren. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Die Weitergabe von Adressdaten soll grundsätzlich nur noch erlaubt sein, wenn der betroffene Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat. "Die gezielte Ansprache zum Zweck der Werbung" werde von den Bürgern "zunehmend als Belastung empfunden", heißt es in der Begründung zu dem Entwurf, der diese Woche an die anderen Ministerien und die Verbände verschickt wurde.

Schäuble will zudem Unternehmen ermöglichen, ihre datenschutzrechtlichen Abläufe von einem externen Gremium überprüfen zu lassen. Wer seinen Datenschutz vorbildlich organisiert hat, kann künftig ein Gütesiegel erhalten. Verbraucher könnten es bei ihrer Entscheidung zwischen mehreren Anbietern berücksichtigen, heißt es im Entwurf. "Zugleich wird bei den Verbrauchern Bewusstsein für die Datenschutzrelevanz eines Produkts oder einer Dienstleistung geschaffen und gefördert."

Mit dem Referentenentwurf setzt Schäuble einen Großteil der Maßnahmen um, die der Innenminister Anfang September bei einem Spitzentreffen in Berlin mit Datenschutzexperten und Vertretern der Länder beschlossen hatte. Das Treffen war aus Anlass diverser Datenschutzskandale einberufen worden. So hatten Verbraucherschützer aufgedeckt, dass Millionen von Kundendaten samt Kontonummern auf dem Markt gehandelt werden. Das ist auch nach derzeitigem Recht illegal.

Mehr Schutz für Kunden

Zwar dürfen Unternehmen bislang bestimmte allgemeine Daten, wie Name, Anschrift, Geburtsjahr oder Beruf weiterverkaufen, wenn der Betroffene nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Weitergabe sensibler Daten wie der Kontonummer ist aber nicht erlaubt. Dennoch sind massenhaft Kontonummern weiterverkauft worden.

Offenbar seien in der Vergangenheit Daten gehandelt worden, "ohne in jedem Fall die in der Vorschrift angelegten Anforderungen zu beachten", heißt es in der Entwurfsbegründung. Dem hofft das Ministerium nun entgegenzuwirken, indem es die Weitergabe von Daten streng regelt. Unternehmen sollen zudem ihre Kunden informieren müssen, falls Daten unrechtmäßig auf den Markt gelangt sind.

Der Werbewirtschaft gehen die Pläne deutlich zu weit. Die direkte Ansprache eines Kunden sei "ein ganz wichtiges Marketinginstrument", sagt Bernd Nauen, Geschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW). "Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind darauf angewiesen, da ihnen oft das Geld für Zeitungsinserate oder Fernsehwerbung fehlt."

Seiner Ansicht nach wird kaum ein Kunde seine Einwilligung zur Adressweitergabe geben. Das Innenministerium wird sich nach Angaben einer Sprecherin für eine Lösung einsetzen, "die eine sinnvolle Balance zwischen den Schutzinteressen der Verbraucher und den berechtigten Belangen der Wirtschaft herstellt".

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