Nachrichten in der Suchmaschine:Google will ein bisschen zahlen

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Kooperation mit deutschen Verlagen: Das Google-Gebäude in London. (Foto: Ben Stansall/AFP)

Die Suchmaschine kooperiert unter anderem mit "FAZ" und "Spiegel". Artikel der Verlage sollen prominent in Google-Produkten auftauchen - auch Bezahlinhalte.

Von Elisa Britzelmeier und Max Muth

Im Juni 2021 muss das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage stehen. Der Konzern, der davon am stärksten betroffen sein wird, schafft nun Fakten.

Google bezahlt erstmals Verlage für Inhalte, die diese ohnehin produzieren - das lässt aufhorchen, da der Konzern sich lange dagegen gewehrt hat, Verlagen irgendetwas zu bezahlen. Das war ein Kernpunkt beim Streit um das Leistungsschutzrecht. Dabei geht es darum, ob für kurze Anreißer-Texte, die Google Suchenden anzeigt, Geld an Verlage fließen muss.

Nun hat Google ein "neues Nachrichtenformat" verkündet, das in Kooperation mit Medienpartnern weltweit entstehen soll. Teilnehmende Verlage sollen Google "hochwertige" journalistische Inhalte liefern, der Konzern platziert diese dann prominent in seinen Apps und Webseiten. In Deutschland sind unter anderem die FAZ, der Spiegel und die Zeit dabei. Die Süddeutsche Zeitung gehört nicht dazu.

Google gab zwar schon im Rahmen der "Google News Initiative" Geld an Verlage, etwa für Innovationsprojekte. Doch noch nie floss es direkt für tägliche Inhalte der Zeitungen. Das kommt dem, was Politik und Verlage unter dem Namen "Leistungsschutzrecht" seit 2010 fordern, auf den ersten Blick nahe.

Womöglich versucht Google, politischen Druck abzumildern

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und die Verwertungsgesellschaft VG Media, in der das Medienhaus Axel Springer mit den Ton angibt, brachten die Politik 2013 dazu, ein Gesetz für sie zu schreiben. Google wurde verpflichtet, für die "Snippets" - kurze Anreißer für die Artikel - an die Verlage zu zahlen. Google war dazu nicht bereit, die Verlage ließen ihre Artikel trotzdem nicht auslisten. Das Gesetz hatte praktisch keinen Effekt. Einige in der Branche argumentierten ohnehin, dass die ständig aktualisierte Nachrichtensammlung Google News ihren Webseiten viel Sichtbarkeit, neue Leser und Anzeigengeld bescherten. Trotz der erfolglosen ersten Versuche in Deutschland und Spanien ist auf EU-Ebene vergangenes Jahr ein neues Leistungsschutzrecht beschlossen worden. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung in Deutschland.

Ein Unterschied zwischen Leistungsschutzrecht und der neuen Vereinbarung von Google: Der Konzern kann detailliert mitbestimmen, wie die Zusammenarbeit mit Verlagen konkret aussieht. Es ist nicht abwegig, dass der Konzern durch den Deal mit einigen Verlagen den politischen und juristischen Druck abzumildern versucht.

Ob Google pro Artikel zahlen wird und wie viel Geld genau fließt, dazu äußern sich auf SZ-Anfrage weder Google noch die Verlage. Aus einem großen deutschen Medienhaus heißt es laut Reuters, der Betrag sei angemessen: "Nicht zu viel, aber auch nicht Peanuts."

Weitere offene Fragen gibt es zu Optik und Platzierung des neuen Nachrichtenformats. Viele Details sind offenbar auch den Vertragspartnern noch nicht bekannt. "Die genaue Darstellungsform wird derzeit noch gemeinsam mit Google erarbeitet", heißt es vom Tagesspiegel. Es würden keine Artikel auf Google selbst dargestellt, teilt die Zeit auf Anfrage mit: "Wir kuratieren dort lediglich einen speziellen, ständig aktualisierten Bereich mit Links auf unsere Beiträge".

Offenbar sollen die Verlage eine Art Schaufenster in "Google News" und "Google Discover" selbst mit Inhalten bestücken können. Auf Google News werden Nachrichten nach einem geheimen Algorithmus präsentiert. Prominent platzierte, bevorzugte Partner-Inhalte würden diese Logik sprengen. Auch Discover folgt einem Algorithmus, ist aber stärker personalisiert, Nutzer können dort Themen abonnieren und abbestellen.

Die beteiligten Medien entscheiden selbst, welche Inhalte in den Schaufenstern landen. Sind es Bezahlinhalte, will Google den Verlagen die dadurch entgangenen Einnahmen ersetzen. Doch wie der Wert berechnet werden soll, bleibt unklar. Zudem müssen die Verlage sich die Frage stellen: Wie sinnvoll ist es, Nutzern auf der eigenen Plattform eine Bezahlschranke vorzusetzen, die diese über den Umweg Google News umgehen können? Die beteiligten Verlage betonen, die Pläne würden zusammen mit Google erarbeitet. Man spreche seit Jahren "über neue Produktinitiativen zum beiderseitigen Vorteil", teilt der Spiegel auf Anfrage mit. So sei es zu dem Projekt gekommen.

Googles Friedensangebot an die Verlage soll womöglich auch eine Eskalation wie in Frankreich verhindern. Das Land hat schon ein neues Leistungsschutzrecht nach EU-Vorgabe. Google zeigt dort nur noch verlinkte Überschriften von Artikeln an und zahlt darum auch unter dem neuen Gesetz nichts. Die Wettbewerbsbehörde versucht nun, das Unternehmen zu Lizenzverhandlungen mit den Verlagen zu zwingen. Auch Australien ist zum Schauplatz dieses Streits geworden. Dort versucht die Regierung, Google und Facebook zu Zahlungen an Medien zu zwingen.

Der BDZV warnt vor "Feigenblattaktionen"

Auch der Axel-Springer-Verlag ist nicht beteiligt, obwohl er in den vergangenen Jahren wiederholt darauf gedrängt hatte, dass Google Verlage bezahlt. Generell begrüße man Initiativen, die Verlagen helfen, digitalen Journalismus als Geschäftsmodell zu stärken, heißt es nun aus dem Medienhaus. Der aktuelle Vorstoß habe aber "das Potenzial, die Medienvielfalt einzuschränken, da Google die Hoheit darüber behalten wird, mit welchen Verlagen Vereinbarungen geschlossen werden". Auch der BDZV, dessen Präsident der Springer-Vorstandsvorsitzende Mathias Döpfner ist, warnt vor "Feigenblattaktionen".

Die VG Media versucht seit Jahren, ein Leistungsschutzrecht durchzusetzen. In den neuen Partnerschaften sieht sie ein taktisches Mittel von Google: Die Deutung, Google habe seine Verantwortung erkannt, sei ein "Tischfeuerwerk". Und weiter: "Google hat sich ganz offensichtlich einige wenige Verlage ausgesucht, um temporär für irgendetwas zu zahlen." Zuletzt hatte die Funke-Mediengruppe unabhängig davon die Verwertungsgesellschaft verlassen. Das Ziel teile man jedoch weiterhin, heißt es von Funke, man werde dieses aber künftig auf anderem Wege verfolgen.

Wie viel von einem Artikel Google anzeigt, könnte von Juni 2021 an gesetzlich auf wenige Worte beschränkt sein. In der Bundesregierung wird noch gestritten, wie umfangreich die Anreißer sein dürfen. Zumindest die "Schaufenster" von FAZ, Spiegel und Zeit sind dann bezahlt - sie wären auch unter einem neuen Leistungsschutzrecht vermutlich schön kuratiert auf Google zu finden, während alle anderen Inhalte je nachdem mit vier, sieben oder neun Wörtern in der Artikelvorschau auskommen müssten.

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