Google Street View:Was darf Google sehen?

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Den Start gefährdet dies nicht, doch einige grundlegende Fragen bleiben weiterhin ungeklärt. Rechtsexperten streiten derzeit darüber, ob Street-View-Aufnahmen die Privatsphäre verletzen. Google führt hierbei ein Gutachten ins Feld, das das Unternehmen beim Institut für Rechtsinformatik in Hannover in Auftrag gab.

Dem Gutachten zufolge erfüllt das Unternehmen mit dem Widerspruchsrecht die Datenschutzgesetze. Weil sich das Street-View-Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewege und weil menschliche Gesichter und Autokennzeichen automatisch verpixelt würden, handele es sich bei den aufgenommenen Fotos nur um Sachdaten und nicht um persönliche Informationen.

Das rheinland-pfälzische Justizministerium hingegen kommt zu dem Schluss, dass die Google-Kamera mit einer Höhe von 2,90 Metern Fotos aufnehmen könne, die mit herkömmlichen Mitteln nicht möglich wären. Die Mehrheit der Street-View-Bilder würde deshalb gegen den Schutz der Privatsphäre verstoßen.

Die Frage der Identifizierbarkeit

Das digitale Panorama dürfte deshalb bald die deutschen Gerichte beschäftigen. In anderen Ländern gibt es bereits Ärger für Google. Ein Brite zum Beispiel beschuldigt das Unternehmen, mit den Street-View-Bilder einen Einbruch bei ihm begünstigt zu haben. Der Dienst hatte ein Bild seiner offenen Garage inklusive des Inhalts gezeigt.

Ein Finne wiederum brachte eine Verletzung seiner Privatsphäre zur Anzeige: Der Google-Wagen hatte ihn nackt auf seiner Terrasse fotografiert; sein Kopf war zwar unkenntlich gemacht worden, der Rest seines Körpers aber nicht.

Falk Lueke, für die digitale Welt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen zuständig, sieht in der Anonymisierung von Menschen die größte Herausforderung für die deutsche Street-View-Variante: "Die Verpixelung der Gesichter, wie sie bei den Bildern in Großbritannien oder den USA vorgenommen wird, ist unserer Ansicht nach nicht ausreichend", sagt er. Ein Mensch sei noch anhand anderer Merkmale identifizierbar.

Lesen Sie hierzu Berichte in der Süddeutschen Zeitung.

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