Urteil des EuGH:Gmail gilt nicht als elektronischer Kommunikationsdienst

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Gmail und andere Webmail-Dienste sind von dem Urteil betroffen. (Foto: dpa)
  • Anbieter von Webmail-Diensten gelten nicht als elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne des EU-Rechts.
  • Die Bundesnetzagentur verlangt von solchen Diensten, dass sie Behörden eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, über die Ermittler auf die Kommunikation von Verdächtigen zugreifen können.
  • 2012 hatte die Behörde Google aufgefordert, Gmail bei ihr anzumelden. Google hatte gegen den Bescheid geklagt.

Von Max Muth

Nach fast sieben Jahren Streit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Anbieter von Webmail-Diensten gelten nicht als elektronischer Kommunikationsdienst im Sinne des EU-Rechts. Für Nutzer ist dieses Urteil deshalb wichtig, weil solche Kommunikationsdienste stärker mit Behörden kooperieren müssen. Sie müssen zum Beispiel eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, über die Ermittler auf die Kommunikation von Verdächtigen zugreifen können.

Die Bundesnetzagentur war der Auffassung, dass auch Googles Webmail-Dienst die Kriterien erfüllt, um als Kommunikationsdienst im Sinne der EU-Richtlinie zu gelten - mit allen damit einhergehenden Pflichten. Doch die Richter sahen das anders. Der Knackpunkt ist die Signalübertragung: Die EU-Richtlinie stuft nach Ansicht des EuGH nur solche Dienste als "elektronischen Kommunikationsdienst" ein, deren Aufgabe ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen besteht. Das sei bei dem Webmail-Anbieter nicht der Fall. Google hatte argumentiert, es nutze ja nur die schon bestehende Infrastruktur des Internets.

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2012 hatte die Bundesnetzagentur einen Bescheid an Google geschickt, der das Unternehmen aufforderte, sich bei der Agentur anzumelden. Google hatte gegen den Bescheid geklagt. Der Fall landete schließlich beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, das ihn 2018 an den Europäischen Gerichtshof weiterverwies. Nach der Klärung der EU-rechtlichen Fragen ist nun das Gericht in NRW wieder zuständig - und dürfte nach dem Urteil des EuGH ebenfalls Google recht geben.

Aufatmen dürfen auch eine ganze Reihe weiterer Unternehmen, die Kommunikationsdienste über das Netz anbieten, sogenannte Over-the-Top-Dienste (OTT). Der Prozess gegen Google wäre vermutlich nur der Auftakt für eine ganze Reihe weiterer Verfahren der Netzagentur gewesen. Behördenchef Jochen Homann hatte in der Financial Times angedeutet, dass auch Messengerdienste wie Whatsapp möglicherweise von seiner Behörde beaufsichtigt werden müssten. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann der Zeitung.

Telekom und andere Unternehmen dürften sich über Ungleichbehandlung beschweren

Der IT-Rechtsanwalt Christopher Götz spricht von einer "interessanten Entscheidung" des EuGH, da die Internetdienstleister sehr ähnliche Services anbieten wie klassische Telekommunikationsanbieter. So nutzen die meisten Menschen Whatsapp überwiegend als SMS-Ersatz. Die Behörden haben mit einem Gerichtsbeschluss Zugriff auf SMS der Nutzer, und zwar über die Telefonanbieter - für Whatsapp-Nachrichten gilt das bisher nicht.

Götz erwartet deshalb, dass die traditionellen Telekommunikationsanbieter wie die Telekom sich über eine Ungleichbehandlung beschweren werden. Er ist sich sicher: "Der Streit um die OTTs ist noch lange nicht beendet." Der Fachmann erwartet außerdem, dass die geplante E-Privacy-Verordnung der Europäischen Union Gmail, Whatsapp und Co. deutlich stärker regulieren dürfte als bisher.

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