Videoüberwachung:So wollen die Grünen Gesichtserkennung verbieten lassen

Bilder des Tages Thomas de Maiziere CDU Bundesinnenminister besucht das Pilotprojekt zur automati

Der damalige Innenminister Thomas de Maiziere ließ sich schon 2017 Videoüberwachung mit Gesichtserkennung am Bahnhof Berlin-Südkreuz vorführen.

(Foto: imago/photothek)
  • Horst Seehofer möchte im Bundespolizeigesetz nun doch keine Kameraüberwachung mit Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erlauben.
  • Der Bundestagsfraktion der Grünen geht das nicht weit genug, sie fordert ein vollständiges gesetzliches Verbot der Technologie für Behörden und Unternehmen.
  • Die Technik sei unverhältnismäßig und eine Gefahr für die Privatsphäre und die freiheitliche Demokratie, heißt es in einem Antrag.

Von Max Hoppenstedt, Berlin

Bundesinnenminister Horst Seehofe hat seinen Plan für großflächige Überwachung mit Gesichtserkennungstechnik zwar zurückgezogen, doch den Grünen geht das nicht weit genug: Sie fordern von der Bundesregierung ein neues Gesetz, das die umstrittene Technik grundsätzlich stoppt. Der Gesetzesentwurf soll den Einsatz automatisierter und anlassloser Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum vollständig verbietem. So steht es in einem der SZ vorliegenden Antrag, den die Bundestagsfraktion der Grünen beschlossen hat und dem Bundestag vorlegen möchte. Das Verbot soll nicht nur für sämtliche Behörden sondern auch für private Unternehmen gelten. Seehofer hatte im Entwurf zum neuen Bundespolizeigesetz den Einsatz der Technik an vielen deutschen Bahnhöfen und Flughäfen verankern wollen. Die Kamerasysteme sollten mit einer Software verbunden sein, die automatisch alle Gesichter im Blickfeld scannt und mit einer biometrischen Datenbank abgleicht.

An diesem Donnerstag soll die Technik auch in einer Bundestagsdebatte thematisiert werden. Die Grünen plädieren für ein gesetzliches Verbot, weil sie befürchten, dass das Innenministerium trotz des Rückziehers beim Bundespolizeigesetz grundsätzlich weiterhin an der Technik festhält. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, kritisiert diesen als ein "rein taktisch motiviertes Manöver von Horst Seehofer". Aus dem Bundesinnenministerium heißt es auch nach wie vor, dass "Systeme zur Live-Gesichtserkennung gerade im Bereich der Gefahrenabwehr einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland leisten" können. Wie weiterhin mit der Technik umgegangen werde, solle aber nun erst einmal im Bundestag geklärt werden, erklärt ein Sprecher. Auch die FDP möchte die Einführung der Technik für die Bundepolizei verbieten, und plädiert für eine gesetzliche Regelung, die "das Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum" garantiert.

Gefahr für die Demokratie

Die Grünen sehen in der Technologie eine Gefahr für die Demokratie. Ein gesetzliches Verbot anlassloser Gesichtserkennungstechnologie sei wichtig, "um die relative Anonymität öffentlicher Räume zu schützen, die konstituierend für jede Demokratie ist", sagt von Notz. Auch das Geschäftsmodell von Unternehmen wie "Clearview" müsse daher in Deutschland und in einem nächsten Schritt auch europaweit verboten werden. Das bis vor kurzem kaum bekannte US-Unternehmen hatte für einen öffentlichen Aufschrei gesorgt, als die New York Times enthüllte, dass es eine riesige Datenbank mit Gesichtern von Millionen Menschen aufgebaut hat. Mehrere US-Polizeidienststellen sollen über eine Software Zugang zu dieser Datenbank gehabt haben, um Gesichter von Verdächtigen abgleichen zu können.

Die Grünen zielen mit ihrem Antrag in erster Linie auf ein Verbot der Gesichtserkennungstechnologie, doch sie wollen auch alle "biometrischer Verfahren zum Ziele der anlasslosen, eindeutigen Identifizierbarkeit in öffentlichen Räumen" untersagen. Damit wären auch Techniken verboten, an denen die boomende Biometrieforschung aktuell arbeitet. Dazu zählen Verfahren, die Menschen aus der Ferne an ihrem Herzschlag oder anhand ihrer Iris oder ihres Gangs erkennen. Diese sind noch nicht einsatzfähig, auch wenn mit vielen Ressourcen an ihnen geforscht wird, unter anderem mit öffentlichen Fördergeldern. Der Einsatz von biometrischer Technik wie Fingerabdrucküberprüfungen soll allerdings weiterhin erlaubt sein, wenn er nicht anlasslos in der Öffentlichkeit sondern gezielt stattfindet. Das ist zum Beispiel bei Grenzkontrollen oder bei Polizeiermittlungen längst Alltag.

Automatisierte Gesichtserkennung wurde in Deutschland in Berlin erprobt. Am Bahnhof Südkreuz fand ein entsprechender Test statt. IT-Experten vom Chaos Computer Club kritisierten das Pilotprojekt allerdings, weil die getestete Software eine viel zu hohe Fehlerrate gehabt habe. Außerdem seien die Ergebnisse des Tests schöngerechnet worden.

Selbst wenn die Fehlerquote bei Gesichtserkennung nur bei wenigen Prozentpunkten liegt, bedeutet das aufgrund der Hunderttausenden jeden Tag von den Kameras erfassten Gesichtern, dass viele Menschen fälschlicherweise in einer Datenbank der Polizei als Verdächtige auftauchen könnten. Die Grünen fordern deshalb eine unabhängige Untersuchung des Südkreuz-Projekts. Das Innenministerium zieht bis heute ein deutlich positiveres Fazit aus dem Pilotprojekt und erklärt, dass sich die Systeme für einen Einsatz im Polizeialltag bewährt hätten.

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