Gesetzentwurf:Justizministerin Barley will Abmahn-Industrie bremsen

Katarina Barley

Katarina Barley sagt dem Abmahnunwesen den Kampf an.

(Foto: picture alliance/dpa)
  • Justizministerin Barley (SPD) hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgelegt.
  • Einige Anwälte und Vereine haben aus Abmahnungen ein Geschäftsmodell gemacht - mit der neuen Datenschutzgrundverordnung könnte sich das Problem verschärfen.
  • Barley will nun "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen".

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundesjustizministerin Katarina Barley will den Missbrauch von Abmahnungen beenden. Um dies zu erreichen, hat die Sozialdemokratin jetzt einen Gesetzentwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vorgelegt. Er wurde am Dienstag dem Bundestag zugeleitet, außerdem begann die Länder- und Verbände-Beteiligung.

Barley sagte der Süddeutschen Zeitung, mit dem Gesetz wolle sie "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen". Um dies zu erreichen, wolle sie "die finanziellen Anreize für Abmahner verringern" und die Voraussetzungen für Abmahnungen erhöhen. Gleichzeitig würden "die Rechte des Abgemahnten gestärkt" und der sogenannte fliegende Gerichtsstand abgeschafft. Ein Abmahner könne sich künftig "also nicht mehr einen für sich günstigen Gerichtsort aussuchen". Dadurch würde "dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie" die Grundlage entzogen. Vor allem "Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen" würden davon profitieren.

Es gibt Anwälte und Vereine, die aus Abmahnungen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Sie suchen nach kleinen Fehlern in Internetauftritten, etwa im Impressum oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darauf reagieren sie dann mit einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Bei jedem Folgefehler können sie abkassieren. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung, die Webseitenbetreibern strenge Informationspflichten auferlegt, könnte sich das Problem noch verschärfen.

Die Bundesregierung sieht in dem Missbrauch ein gravierendes Problem. In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion weist sie zwar darauf hin, dass durch das 2013 in Kraft getretene "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" die Zahl der Abmahnungen zurückgegangen sei. Es würden sich jetzt aber "die Anzeichen" mehren, "dass weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird". Genaue Zahlen hat das Justizministerium jedoch nicht. Eine Sprecherin sagte, es lägen "keine verlässlichen statistischen Daten vor, weil Abmahnungen ohne die Einbeziehung staatlicher Stellen zwischen Privaten ausgesprochen werden". Es würden aber "Schreiben betroffener Unternehmen, nicht repräsentative Berichte von Wirtschaftsverbänden und Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes" ausgewertet.

Zehn Prozent der Abmahnungen sollen missbräuchlich sein

In seinem Gesetzentwurf geht das Ministerium davon aus, dass zehn Prozent aller Abmahnungen missbräuchlich sind. Nach Angaben von Wirtschaftsverbänden belaufen sich die Kosten für Abgemahnte im Schnitt auf gut 1000 Euro, in jedem fünften Fall liegt der Betrag sogar bei mehr als 2000 Euro.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Abmahnungen wegen unerheblicher Verstöße die mögliche Vertragsstrafe für eine Wiederholung des Verstoßes auf 1000 Euro begrenzt wird. Außerdem sollen Wettbewerber und Wirtschaftsverbände in derartigen Fällen keine Kostenerstattung für die Abmahnung mehr verlangen können. Und wer zu Unrecht abgemahnt wird, erhält künftig einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

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