Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung:Karlsruhe kann entscheiden

Im Januar hatten zahlreiche Gegner der Datenspeicherung Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. In das Verfahren kommt jetzt Bewegung.

In das Klageverfahren über die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten kommt Bewegung. Das Bundesverfassungsgericht hat die zunächst umstrittene interne Zuständigkeit für die Beschwerden gegen die seit Anfang des Jahres geltende sechsmonatige Speicherpflicht geklärt.

Für den Hauptteil der Verfahren ist der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zuständig, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung über die Eilanträge gegen das umstrittene Gesetz. Wann damit zu rechnen ist, ist nach den Worten einer Sprecherin aber noch offen.

Über die Zuständigkeit hatte bereits am Dienstag der für solche Konfliktfälle zuständige "Sechser-Ausschuss" des Gerichts entschieden. Die Beschwerden der FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sowie acht weiterer, vom Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik vertretener Kläger landen damit im Ersten Senat; federführend ist der für Datenschutz zuständige Richter Wolfgang Hoffmann Riem.

Weitere Beschwerden, die sich gegen strafprozessuale Regelungen richten, wurden dem Zweiten Senat zugeschlagen. Nach dem Gesetz müssen alle Verbindungen über Festnetz, Handy oder E-Mail - nicht aber die Inhalte - für sechs Monate gespeichert werden.

Burkhard Hirsch hatte am Dienstagabend in Karlsruhe die Speicherpflicht als Einstieg in den Überwachungsstaat kritisiert. "Der Staat darf nicht jeden seiner Bürger ohne jeden konkreten Anlass wie einen potenziellen Straftäter behandeln", sagte der frühere Bundestagsvizepräsident bei einer Veranstaltung der Justizpressekonferenz. Hirsch wies darauf hin, dass moderne Technik schon ohne neue Gesetze vielfältige Möglichkeiten zur Überwachung biete, die früher undenkbar gewesen seien. Mit einer langen Reihe von Gesetzesverschärfungen habe der Bundestag zudem eine "innenpolitische Aufrüstung" betrieben.

(dpa/mri)

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: