Süddeutsche Zeitung

Gesetz zu Kinderporno-Sperren:Strafverfolgung gestoppt

Die Koalition hat sich auf das Sondergesetz für Internetsperren geeinigt: Wer eine Kinderpornoseite aufruft, muss nun doch nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Fachpolitiker von Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss beim Gesetz zur Sperrung von Kinderpornoseiten im Internet geeinigt. Wie SPD-Verhandlungsführer Martin Dörmann am Dienstag mitteilte, müssen Nutzer, die mit Stoppschildern versehene Seiten aufrufen, nun doch nicht mit Strafverfolgung rechnen.

Bislang war vorgesehen, dass die Provider die Daten dieser Nutzer speichern und auf Verlangen dem Bundeskriminalamt vorgelegen müssen. Stattdessen habe man sich darauf verständigt, dass die Provider auf die Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der Strafverfolgung verzichten sollten, sagte Dörmann.

Damit werde ausgeschlossen, dass bei Nutzern, die durch Spam-Emails auf Seiten mit Kinderpornographie gelockt wurden, die Polizei vor der Tür stehe. "Wir haben für den Datenschutz sehr hohe Latten gesetzt", sagte Dörmann.

Die Internetsperren sollen zudem nicht mehr im bestehenden Telemediagesetz, sondern in einem Spezialgesetz verankert werden, das sich nur auf kinderpornographische Angebote bezieht. Damit ist klar, dass die Sperren nicht auf andere Internetangebote wie zum Beispiel sogenannte Killerspiele angewendet werden können.

Regelung auf drei Jahre befristet

Die Sperrliste mit Hinweisen auf kinderpornographische Seiten, die das Bundeskriminalamt zusammenstellen und den Providern übermitteln soll, soll dem Kompromiss zufolge von einer unabhängigen Instanz kontrolliert werden. Dafür werde ein Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten eingerichtet, sagte Dörmann.

Das Gremium solle sich aus Juristen mit der Befähigung zum Richteramt zusammensetzen. Sie könnten die BKA-Liste jederzeit kontrollieren und darüber entscheiden, ob die fraglichen Seiten gesperrt werden sollten.

Das Gesetz soll bereits am Donnerstag im Bundestag verabschiedet und auf drei Jahre befristet werden. Ende 2012 solle die Regelung automatisch auslaufen und im Lichte der Erfahrungen neu bewertet werden. "Damit haben wir alle Schranken eingezogen, die wir einziehen konnten", sagte der SPD-Politiker. Ziel sei es gewesen, einen ausreichenden Grundrechtschutz zu sichern, bevor Anfang Juli die ersten Verträge der Provider mit dem Bundeskriminalamt in Kraft träten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.452151
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
AP/mri
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.