Süddeutsche Zeitung

Geo-Gipfel:Google und Co: Innenminister setzt auf Selbstzähmung

Innenminister Thomas de Maizière bremst Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner aus: Selbstverpflichtungen statt strenger Gesetze sollen Street View und Co transparenter machen.

Johannes Kuhn

Wo immer Politiker zu einem Gipfel laden, ist Misstrauen angesagt - großen Worten folgen nach solchen Veranstaltungen allzu häufig nur recht kleine Taten. Vielleicht hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) dem Treffen zu neuen Geodiensten wie Google Street View deshalb den bürokratisch-harmlosen Titel "Digitalisierung von Stadt und Land" gegeben.

Doch das von den Medien "Geo-Gipfel" titulierte Spitzengespräch von Politikern, Wirtschaftsvertretern und Verbraucherschützern in Berlin bringt tatsächlich ein nicht unerhebliches Spannungsfeld zum Vorschein: Während der technische Fortschritt immer häufiger möglich macht, was vor wenigen Jahren noch als Utopie galt, weiß die Politik mit diesen Veränderungen nur schwer umzugehen.

Dabei geht es nicht nur um die 360-Grad-Panoramabilder, die Google Street View in wenigen Monaten auch von deutschen Straßenzügen online zeigen möchte. Vielmehr muss die schwarz-gelbe Regierung die Frage beantworten, wie und ob sie die Datenschutzgesetze der gegenwärtigen Technologie anpassen möchte.

De Maizière, der sich anders als sein Vorgänger Wolfgang Schäuble internetfreundlich und beratungsoffen gibt, warnte deshalb auch im Anschluss an das mehrstündige Treffen vor voreiligen Gesetzen. "Die freie Nutzung freier Räume müssen wir bewahren", betonte er "Wir brauchen Geo-Dienste für die Verkehrslenkung, für den Katastrophenschutz, für die moderne Landwirtschaft, die Wohnungssuche oder die Vorbereitung eines Urlaubs."

Die alleinige Abbildung öffentlich sichtbarer Häuser begründet nach Ansicht des Ministers noch kein pauschales Recht auf Widerspruch oder Löschung. Die Grenze zieht er erst dort, wo die Daten personenbezogen werden, also beispielsweise Bewegungsprofile erstellt werden.

Das ist bei Google Street View nicht möglich, allerdings könnten entsprechende Dienste die dort vorhandenen Informationen nutzen und das Straßenbild mit weiteren persönlichen Daten ergänzen, um genaue Persönlichkeitsprofile zu erstellen.

Dies ist bereits heute logistisch kein Problem. Um beispielsweise Einschätzungen über die Kreditwürdigkeit eines Bürgers zu treffen, können Banken die Schufa-Einträge eines Kunden mit Informationen über das Viertel, in dem er lebt, abgleichen. Diese können aus der anonymisierten Auswertung von Bestellungen von Konsumgütern oder einfach nur aus der Internet-Recherche stammen. Dienste wie Street View würden diese Daten eben noch um ein Foto des Straßenzugs ergänzen.

Je mehr wir uns im Internet bewegen, desto mehr Informationen hinterlassen wir jedoch. Viele Datenschützer fordern deshalb einen Datenbrief, bei dem der Bürger von Unternehmen einmal jährlich Auskunft erhält, welche Informationen diese über diesen speichern. Auf diese Idee, die de Maizière auch vor einigen Monaten bei seiner Rede zur Internetpolitik unterstützt hatte, ging der Innenminister jedoch nicht ein.

Vielmehr verkündete er als einzig konkretes Gipfel-Ergebnis eine Frist: Bis zum IT-Gipfel am 7. Dezember hat die Wirtschaft demnach Zeit, einen eigenen "Datenschutz-Codex" zu entwickeln, damit Bürger künftig schneller wissen, wo bestimmte Dienste in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen eingreifen.

Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass Unternehmen wie Google künftig vor dem Start eines Dienstes wie Street View von sich aus Widerspruchsmöglichkeiten anbieten müssten. Sollte der Codex nicht ausreichend sein, kündigte de Maizière strengere gesetzliche Regelungen an. Philipp Schindler, Europa-Chef von Google, begrüßte den Vorschlag der Bundesregierung: "Wir sind gern bereit, an der Ausgestaltung der Selbstverpflichtung konstruktiv mitzuwirken."

Ein gesetzliches Widerspruchsrecht hatte im Vorfeld die CSU-Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner gefordert. Dies soll nun im Entwurf, den de Maizière bis zum 7. Dezember vorlegen will, offenbar nicht verankert sein. Gegen die Abbildung ihrer Hausfassaden bei Google Street View haben Spiegel-Informationen zufolge bereits mehrere Hunderttausend Bürger Einspruch eingelegt.

Im Vorfeld hatten Beobachter gerätselt, wie ein Gesetz konzipiert werden kann, ohne dass es beispielsweise das Recht tangiert, als Privatperson Aufnahmen von Straßen und öffentlichen Plätzen anzufertigen oder sich einzig auf den Google-Dienst Street View bezieht. Eine "Lex Street View" hatte das Innenministerium stets abgelehnt.

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