Freier Internetzugang:Neues Gesetz für mehr offene Wlans

  • Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll dafür sorgen, dass es in Deutschland mehr öffentliche kabellose Internetzugänge gibt. Die Anbieter solcher Netzwerke sollen nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.
  • Bisher galt die Haftungsausnahme nur für Internetprovider wie die Telekom, für Privatleute galt die sogenannte "Störerhaftung".
  • Wer als Privatanbieter sein Wlan öffentlich zur Verfügung stellt, muss aber weiterhin damit rechnen, für Rechtsverletzungen der Nutzer gerade zu stehen.

Neues Gesetz soll für mehr öffentliche Wifi-Netze sorgen

Die Bundesregierung will den Ausbau öffentlicher Wifi-Netze in den Städten vorantreiben. Die Anbieter offener Internetzugänge in Cafés, Restaurants, Flughäfen, Hotels und anderen öffentlichen Gebäuden sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Das sieht ein am Donnerstag veröffentlichter Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium in Berlin.

Absicherung gegen Rechtsverletzungen der Wlan-Nutzer

Deutschland gilt bei der Versorgung mit öffentlichen Wlan-Hotspots im Vergleich zu anderen Staaten als rückständig. Anbietern drohen bisher teure Abmahnungen, falls Nutzer über den angebotenen Internetzugang urheberrechtlich geschützte Inhalte herunterladen. Im Telemediengesetz ist zwar festgelegt, dass Internetprovider wie die Telekom nicht dafür geradestehen müssen, wenn ihre Kunden im Netz illegale Dinge tun. Für Privatleute hingegen gilt die sogenannte "Störerhaftung". Sie können für Nutzer ihres Wlans in die Verantwortung genommen werden. Für gewerbliche Wlan-Betreiber in Hotels, Restaurants, Cafes oder in öffentlichen Gebäuden war das bislang nicht klar geregelt. Das soll sich ändern. "Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern", erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD).

Private Anbieter profitieren nicht vom neuen Gesetz

Voraussetzung ist, dass die Wlan-Anbieter geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben, etwa durch "anerkannte Verschlüsselungsverfahren", bislang galt WPA2 als richterlich weithin akzeptierter Standard. Zusätzlich soll das Funknetz nur Nutzern zur Verfügung gestellt werden dürfen, die erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dies kann etwa durch das Setzen eines Häkchens auf der Startseite geschehen. Eine Registrierung der Kunden mit Namen soll bei geschäftsmäßigen Anbietern nicht erforderlich sein. Hingegen sollen Privatpersonen, die beispielsweise ihren Nachbarn oder Besuchern ihr Wlan zur Verfügung stellen wollen, zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. Private Anbieter von öffentlichen Netzwerken profitieren deshalb nicht von den Erleichterungen des neuen Wlan-Gesetzes. Der Netzverein Digitale Gesellschaft kritisierte, den privaten Betreibern würden "praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie auch in Zukunft ihr Wlan nicht für die Allgemeinheit öffnen werden".

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