"Flatrate"-Mobilfunktarif:Verbraucherschützer mahnen Telekom ab

Deutsche Telekom

Die Telekom soll nun auch in seinem LTE-Angebot die "Flatrate"-Bezeichnung streichen.

(Foto: dpa)

Wieder Ärger für die Telekom mit der "Flatrate": Verbraucherschützer kritisieren, dass der Begriff auch bei einem Mobilfunktarif des Konzerns nicht zulässig sei. Die Telekom reagiert umgehend.

Nach dem Gerichtserfolg gegen die Tempo-Bremse im Festnetz-Internet der Deutschen Telekom nehmen Verbraucherschützer auch die Drosselung bei "Flaterate"-Mobilfunktarifen ins Visier. Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte die Telekom ab, weil der Tarif "Call & Surf Comfort via Funk" die Kunden unangemessen benachteilige. Herkömmliche Mobilfunk-Flatrates, die in der Regel ab einer gewissen Datenmenge gedrosselt werden, sind davon nicht betroffen.

Der abgemahnte Tarif mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit pro Sekunde im LTE-Netz wird als Alternative für eine Festnetz-Internetleitung vermarktet. Es geht um Gegenden, in denen DSL nicht verfügbar oder zu langsam ist. Als Internet-Tarif wird "Internet Flat" angegeben.

Die Telekom kündigte am Mittwoch an, dass diese Bezeichnung gestrichen werde: "Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen." Das sei der nächste Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, "der längst nicht abgeschlossen ist". Die Telekom sei mit der Verbraucherzentrale Sachsen im Gespräch.

Die Verbraucherschützer kritisierten, dass je nach Tarifklasse ab 10 bis 30 Gigabyte Datenvolumen das Tempo gedrosselt wird. "Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben", hieß es in der Mitteilung von Mittwoch.

Die Netzbetreiber hatten beim Ausbau von Netzen des superschnellen LTE-Datenfunks die Auflage bekommen, damit zunächst die "weißen Flecken" ohne schnelle Internet-Anbindung zu schließen. Damit treten diese Leitungen dort als DSL-Ersatz auf.

Die Verbraucherschützer geben der Telekom Deutschland GmbH Zeit bis zum 11. Dezember für eine Unterlassungserklärung zum LTE-Tarif. Ansonsten wollen sie vor Gericht ziehen.

Das Kölner Landgericht hatte der Telekom im Oktober in erster Instanz untersagt, eine Tempo-Bremse in Flatrate-Tarifen im Festnetz-Internet einzuführen. Der Kunde rechne bei Internetzugängen über Festnetz nicht mit Einschränkungen, hieß es damals zur Begründung. Die Telekom verzichtete diese Woche auf den Begriff "Flatrate" bei Tarifen mit Tempo-Drosselung.

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