Wegen Umgangs mit Hasskommentaren:Millionen-Bußgeld gegen Facebook

Facebook-Logo

Facebook-Logo auf einem beschädigten Handybildschirm - der Konzern soll wegen seines Umgangs mit Hasskommentaren ein Bußgeld zahlen.

(Foto: AFP)
  • Das Bundesamt für Justiz wirft Facebook einen Verstoß gegen Transparenzpflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor.
  • Unter anderem sei die von Facebook veröffentlichte Zahl der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte unvollständig.
  • Justizministerin Lambrecht begrüßt die Entscheidung. Sie sagt, im Kampf gegen strafbare Inhalte dürfe "nichts unter den Teppich gekehrt werden".

Von Robert Roßmann, Berlin

Wegen mangelnder Transparenz im Umgang mit Hasskommentaren soll Facebook ein Bußgeld in Höhe von zwei Millionen Euro zahlen. Das Bundesamt für Justiz teilte am Dienstag mit, dass es einen Bußgeldbescheid gegen "Facebook Ireland Limited" erlassen habe, da das Unternehmen bei der Veröffentlichung seines Transparenzberichts über das erste Halbjahr 2018 gegen Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verstoßen habe. In dem Bußgeldbescheid rügt das Amt vor allem, dass in dem Facebook-Bericht die Zahl der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte unvollständig angegeben sei. Dadurch entstehe in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild über das Ausmaß der rechtswidrigen Inhalte und über die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgehe.

Die "Facebook Ireland Limited" ist als Anbieterin von Facebook seit 1. Januar 2018 verpflichtet, halbjährlich einen deutschsprachigen Bericht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen. Der erste derartige "NetzDG-Transparenzbericht" des Konzerns ist nach Ansicht des Bundesamts für Justiz jedoch unzureichend. Unter anderem führe er "nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte auf", moniert das Bundesamt.

Laut Facebook-Bericht sind bei der Plattform im ersten Halbjahr 2018 lediglich 886 Beschwerden auf Grundlage des NetzDG eingegangen, in denen insgesamt 1704 Inhalte bemängelt wurden. Die Videoplattform YouTube hat für denselben Zeitraum dagegen knapp 215 000 Meldungen ausgewiesen, Twitter sogar fast 265 000. Diese Diskrepanz liegt nach Ansicht des Bundesamtes daran, dass Facebook in seinem Bericht nur jene Beschwerden aufgeführt habe, die über ein schwer zu findendes "NetzDG-Formular" eingereicht worden seien. In der Regel würden die Nutzer jedoch auf einen alternativen "Flagging-Meldeweg" geleitet. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, Facebook kann gegen ihn Einspruch einlegen.

"Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt"

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesamtes. Sie sagte, "Aufrufe zum Mord, Volksverhetzung, Drohungen und Beleidigungen" seien kein Ausdruck der Meinungsfreiheit. Sie seien "strafbare Handlungen, die verletzen, ausgrenzen und aufstacheln sollen". Damit würden sie "den Nährboden für solche abstoßenden Taten wie den Mord an Walter Lübcke" bereiten. Deshalb müsse "auch online gelten: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt." Digitale Plattformen wie Facebook hätten deshalb "eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihren Seiten gepostet werden".

Wenn Nutzer strafbare Inhalte melden, müsse "die Erfassung und Bearbeitung dieser Beschwerden nach den Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erfolgen", sagte Lambrecht. Beim Kampf gegen strafbare Inhalte dürfe "nichts unter den Teppich gekehrt werden". Sie erwarte deshalb von Facebook "Transparenz und ein klares Bekenntnis zu den gesetzlichen Vorgaben".

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