Süddeutsche Zeitung

Hasskommentare:Facebook macht sich mitschuldig

Nackte Brüste löscht Facebook schnell, üblen Rassismus bisweilen gar nicht. Deshalb ist es gut, dass nun die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Kommentar von Heribert Prantl

Das Sprichwort sagt: Der Hehler ist so schlimm wie der Stehler. Das soll heißen: Wer seinen Reibach macht mit Diebesgut, der ist so zu bestrafen wie der Dieb. So steht es auch im Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft hat nun Gelegenheit, sich die Nutzanwendung dieses Gedankens aufs Internet zu überlegen. Wenn Facebook mit Volksverhetzung Geschäfte macht, ist Facebook dann auch wie ein Volksverhetzer zu bestrafen?

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg brütet nach einer Anzeige eines Anwalts gegen Facebook-Manager über solchen Fragen. Was bedeutet es, wenn Hass und Hetze, wenn giftige Tiraden auf Facebook einfach stehen bleiben, wenn Proteste dagegen nichts helfen, nicht einmal der Protest des Bundesjustizministers? Ist das Volksverhetzung durch Unterlassen der Löschung? Oder Beihilfe?

Facebook fabuliert von Meinungsfreiheit

Facebook spreizt und ziert sich, wenn es um die Löschung rassistischer Ausfälle geht, und fabuliert von Meinungsfreiheit und davon, dass man den Dreck stehen lasse, um ihn dann von den Nutzern verdammen zu lassen. Das ist aber nur bei fremdenfeindlicher Hetze so. Wenn dagegen ein nacktes Hinterteil zu löschen ist, dann geht das ziemlich flugs.

Solche Doppelstandards empören nicht nur den Bundesjustizminister Heiko Maas. Die Zivilcourage eines Staatsanwalts kann da den Standards vielleicht auf die Sprünge helfen.

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Quelle:
SZ vom 20.10.2015/sih
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