Süddeutsche Zeitung

Verbraucherschützer gegen Facebook:Deutsche Verbraucherschützer verklagen Whatsapp wegen Datenweitergabe

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Whatsapp.
  • Das Unternehmen hatte im August seine AGB geändert und sich das Recht eingeräumt, Telefonnumern und andere Nutzerdaten an Facebook weiterzugeben.
  • Die Verbraucherschützer halten diese Praxis für rechtswidrig und haben Whatsapp deshalb bereits im November abgemahnt.
  • Whatsapp hat die Datenweitergabe für europäische Nutzer vorübergehend ausgesetzt.

Deutsche Verbraucherschützer ziehen in ihrem Streit mit Whatsapp vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verklagt Whatsapp, weil das Unternehmen angekündigt hatte, Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben.

Im August änderte Whatsapp seine Datenschutzbestimmungen. Das Unternehmen räumte sich damit das Recht ein, Daten von Verbrauchern mit Facebook zu teilen. Betroffen sind etwa Telefonnummern von Whatsapp-Nutzern, aber auch Informationen darüber, wie häufig diese den Messenger verwenden. Die Verbraucherschützer halten diese Änderung für rechtswidrig und haben deshalb Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

Der VZBV hatte Facebook wegen der Änderung der Datenschutzbestimmungen im vergangenen November bereits abgemahnt. Daraufhin setzte Whatsapp die Weitergabe der Daten europäischer Nutzer zumindest zwischenzeitlich aus. Der vorläufige Stopp sollte Behördenvertretern die Möglichkeit geben, ihre Bedenken vorzubringen - und Facebook die Zeit, diese abzuwägen.

Verbraucherschützer wollen, dass Daten gelöscht werden

Die Whatsapp-Daten sollen Werbeanzeigen und Freundesvorschläge bei Facebook verbessern. Die Weitergabe geschieht aber unabhängig davon, ob Nutzer einen Facebook-Account besitzen oder nicht. Der VZBV kritisiert insbesondere, dass auch Nummern von Verbrauchern, die lediglich im Telefonbuch der Whatsapp-Kunden gespeichert sind, an die gesamte Facebook-Unternehmensgruppe gingen.

Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass die weitergeleiteten Daten gelöscht werden. Whatsapp soll außerdem davon absehen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie anzuwenden. Beispielsweise behalte sich Whatsapp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

"Facebook hat im Jahr 2014 öffentlichkeitswirksam erklärt, die Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten nicht auszutauschen", sagte Carola Elbrecht, Rechtsreferentin beim VZBV. Darauf hätten viele Verbraucher vertraut. "Dieses Versprechen hat nicht lange gehalten." Gegen Whatsapp geht bereits die Hamburger Datenschutzbehörde vor. Auch die EU-Kommission hat Maßnahmen eingeleitet.

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