Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Webseitenbetreiber müssen für Nutzer-Beleidigungen Schadenersatz zahlen

  • Die Betreiber einer estnischen Webseite müssen einem Mann, der in ihrem Forum beleidigt wurde, 320 Euro Schadenersatz zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.
  • Das verurteilte Nachrichtenportal hatte gegen Verletzung seiner Meinungsfreiheit geklagt. Das sieht der Gerichtshof nicht gegeben.

Forenbetreiber müssen für Pöbeleien Schadenersatz zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Verantwortung eines Internetportals für beleidigende Kommentare seiner Nutzer bekräftigt. Der Anlass: In Estland hatten anonyme Verfasser unflätige Kommentare auf einer großen Nachrichtenwebseite hinterlassen. Estnische Gerichte hatten den Betreiber des Nachrichtenportals, die Delfi AS, deswegen 2008 zu einer Geldstrafe verurteilt. Delfi AS hatte daraufhin auf Verletzung seiner Meinungsfreiheit geklagt.

Das wehrten die Richter nun ab. Delfi habe die anstößigen Kommentare nicht schnell genug entfernt, befand der Gerichtshof in Straßburg. Auch der Schadenersatz in Höhe von 320 Euro sei angemessen. Das Geld war an einen Fährbetreiber gegangen, über den das Nachrichtenportal berichtet hatte.

Erfolgreiche Klage des Fährschiff-Betreibers

Anonyme Nutzer hatten den Fährbetreiber im Forum des Nachrichtenportals beleidigt und bedroht. Sie empörten sich darüber, dass der Einsatz von Eisbrechern für die Fährschiffe das Anlegen preisgünstigerer Autostrecken über das Eis verzögere.

Der Fährschiff-Betreiber hatte daraufhin erfolgreich gegen die diffamierenden Kommentare geklagt. Es wäre für den Betreiber kaum möglich gewesen, Klage gegen die Verfasser der beleidigenden Kommentare zu erheben, da sie sich nicht registrieren mussten und anonym bleiben konnten, befand der EGMR. Daher sei Delfi rechtlich verantwortlich für die Kommentare. Eine solche Entscheidung sei auch "vernünftig", weil das Portal die veröffentlichte Meinung kommerziell nutzen konnte.

In Deutschland gelten Prüfregeln für Provider, doch lassen diese nach Expertenmeinung viel Spielraum für Interpretation offen. Gegen das Urteil des EGMR kann Berufung beantragt werden.

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