Süddeutsche Zeitung

Europäische Union:Reform für Export von Spähsoftware droht zu scheitern

  • Eine Reform der Exportverordnung für sogenannte Dual-Use-Güter soll verhindern, dass im Ausland Menschenrechtsverletzungen mit europäischer Software begangen werden.
  • Das Vorhaben droht zu scheitern, weil einige Mitgliedsstaaten den Entwurf der EU-Kommission blockieren.
  • Auch Deutschland hat signalisiert, gegen zentrale Punkte abstimmen zu wollen.

Von Lena Kampf, Brüssel

Im März 2011, kurz nach Ausbruch der Proteste des Arabischen Frühlings, stürmten ägyptische Demonstranten die Zentrale der Staatssicherheit und fanden Verträge mit deutschen und europäischen IT-Firmen sowie Dossiers über Aktivisten und Journalisten. Jahrelang waren diese mithilfe europäischer Überwachungstechnik ausgespäht, einige von ihnen festgenommen und gefoltert worden.

Eine Reform der Exportrichtlinie für Dual-Use-Güter der EU-Kommission sollte dafür sorgen, dass derartige Menschenrechtsvergehen nicht mehr mit europäischer Spähsoftware begangen werden. Das hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel gefordert: "Wir können nicht zulassen, dass Exporte aus Deutschland auf diese Weise autoritäre Staaten auch noch stärken", sagt er 2014.

Dual-Use-Güter sind Produkte, die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können, etwa Spähsoftware. Die 2016 vorgelegte Novelle der EU-Kommission stärkt insbesondere den Schutz der Menschenrechte als Kriterium bei der Vergabe von Exportlizenzen. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, mögliche menschenrechtliche Folgen selbst abzuschätzen und Behörden zu melden.

Auch Deutschland könnte gegen zentrale Punkte stimmen

Doch der Verordnungsentwurf könnte nun am Widerstand einiger Mitgliedsstaaten in Brüssel scheitern. Wie aus vertraulichen Verhandlungsprotokollen hervorgeht, die SZ, WDR und NDR vorliegen, wird eine gemeinsame Position seit Monaten blockiert. Deutsche Verhandlungsführer kritisieren darin die "Fundamentalopposition" Finnlands und Schwedens gegen die von der Kommission vorgeschlagenen Menschenrechtskriterien.

Aber auch die Bundesregierung scheint nachzugeben. Sie hat den Protokollen zufolge signalisiert, gegen einige zentrale Punkte im Kommissionsentwurf abstimmen zu wollen. Deutschland würde sich mit der Mehrheit der Mitgliedsstaaten "gegen eine Verankerung von Menschenrechten als zusätzliches generelles Prüfkriterium" aussprechen. Menschenrechtliche Erwägungen seien an anderer Stelle bereits ausreichend abgedeckt. Und bei der Unternehmensverantwortung erklärte Deutschland, dass es sich dort ebenso gegebenenfalls der "Streichung anschließen könne".

Die Zeit vor der Europawahl wird knapp

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte, man bringe sich mit Nachdruck in die Verhandlungen ein, auch für die stärkere Berücksichtigung der Menschenrechte bei der Exportkontrolle. Der Vize-Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, kritisiert jedoch den Verhandlungsstand: "Das Kriterium der Menschenrechte ist ein ganz wesentliches beim Export dieser Software. Wenn man das aufweicht, landet man genau in solchen Problemen, wie wir sie im Arabischen Frühling gesehen haben. Deswegen ist das inakzeptabel."

In dieser Woche wird in Brüssel über eine gemeinsame Position verhandelt. Die Zeit drängt: Im Mai findet die Europawahl statt. Die Verordnung danach mit einem neuen EU-Parlament zu verabschieden, sei höchst unwahrscheinlich, heißt es aus Kreisen der Bundesregierung. Deutschland wolle mit anderen Mitgliedsstaaten weiter vermitteln.

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Quelle:
SZ vom 12.10.2018/sih
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