Das deutsche Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verstößt aller Voraussicht nach gegen europäisches Recht und muss überarbeitet werden. Das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Entscheidung aus Luxemburg richtet sich zwar formal nicht gegen Deutschland, dazu ist ein weiteres Verfahren anhängig. Auslöser waren vielmehr Klagen gegen britische, französische und belgische Gesetze, wonach Telekommunikationsanbieter zur Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten verpflichtet sind.
EuGH zur Vorratsdatenspeicherung:Welche Konsequenzen das Urteil für Deutschland hat
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag eine wichtige Entscheidung zur Speicherung von Verbindungsdaten bei Telekommunikationsanbietern gefällt.
(Foto: Jens Büttner/dpa)Der Europäische Gerichtshof bestätigt das Verbot, Daten auf Vorrat zu sammeln. Bei Verbrechen oder Gefahrenlagen sollen künftig aber Ausnahmen gelten.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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