EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:Im Namen der Kinder

Lesezeit: 2 min

Vorratsdatenspeicherung

Am Dienstag entscheidet der EuGH zur Vorratsdatenspeicherung.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

An diesem Dienstag verkündet der EuGH sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Dass das Gericht seine traditionell datenschutzfreundliche Linie korrigiert, ist nicht ausgeschlossen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Selten dürften Europas Innenpolitiker und Sicherheitsbehörden so dringend auf ein Urteil gewartet haben. An diesem Dienstag verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg seine Entscheidung zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten - und die Politik erwartet nicht weniger als eine Korrektur der bisher sehr datenschutzfreundlichen Linie des Gerichtshofs.

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