EuGH-Urteil:"Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht"

EuGH-Urteil zu Surfprotokollen

Dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten, hat der EuGH entschieden.

(Foto: dpa)
  • Der EuGH hat entschieden, dass dynamische IP-Adressen zu den personenbezogenen Daten zählen.
  • Trotzdem dürfen sie von Webseitenbetreibern gespeichert werden, wenn das etwa dem Schutz vor Hackerangriffen dient.
  • Der klagende Piratenpolitiker Patrick Breyer empfindet das Urteil als "Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte".
  • Er hatte bereits 2007 die Bundesregierung verklagt, weil das Bundesjustizministerium dynamische IP-Adressen der Besucher speicherte.

Von Marvin Strathmann

Welcher Browser wird verwendet, welches Betriebssystem ist installiert, in welcher Stadt befindet sich der Nutzer gerade. Webseitenbetreiber erfahren sehr viel über ihre Nutzer, selbst wenn diese nicht bei Facebook oder Google eingeloggt sind. Bereits der Aufruf einer Webseite gibt etliche Informationen preis.

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