EuGH:Max Schrems darf keine Sammelklage gegen Facebook einreichen

Max Schrems Facebook

2011 hat Max Schrems Facebook zum ersten Mal verklagt. Seitdem treffen sich der Jurist und das soziale Netzwerk regelmäßig vor Gericht.

(Foto: AFP)
  • Der Jurist Max Schrems darf in seinem Heimatland Österreich keine Sammelklage gegen Facebook einreichen.
  • Schrems wollte das Unternehmen im Namen von 25 000 Nutzern wegen Datenschutzverstößen verklagen.
  • Die Richter des EuGH halten es bei einer Verbraucherklage für unzulässig, dass andere Verbraucher ihre Ansprüche abtreten.
  • Schrems darf Facebook allerdings als Privatperson in Österreich verklagen.

Max Schrems darf in seinem Heimatland Österreich keine Sammelklage gegen Facebook einreichen. Die Richter am Europäische Gerichtshof (EuGH) halten eine "Sammelklage österreichischer Prägung" für unzulässig. Der Jurist Schrems wollte die Ansprüche von 25 000 Facebook-Nutzern geltend machen.

Schrems dürfe Facebook nur als einzelner Verbraucher verklagen, urteilte der EuGH. Sammelklagen seien nur Unternehmen möglich. Andere Facebook-Nutzer könnten ihre Ansprüche nicht an Schrems abtreten, weil der Vertrag ausschließlich zwischen ihnen und Facebook gelte.

In einer weiteren Frage gaben die Richter Schrems dagegen Recht. Facebook hatte vorgebracht, dass Schrems kein Verbraucher sei, da er das Netzwerk beruflich nutze und mit seiner Klage seit Jahren mediale Aufmerksamkeit erreiche. Diesem Argument folgt der EuGH nicht. Obwohl Schrems Bücher publiziere, Vorträge halte, Webseiten betreibe und Spenden sammle, behalte er seinen Status als Verbraucher. Damit kann er Facebook als Privatperson verklagen, wenn auch nicht im Namen anderer Nutzer.

Auf Twitter hat Schrems ein anderthalbminütiges Statement zum Urteil abgegeben: Er freue sich, dass er Facebook überhaupt als Verbraucher verklagen darf, bedauere aber, dass keine Sammelklage möglich ist.

Worum es bei Schrems Klage eigentlich geht

Die EuGH-Richter haben sich ausschließlich damit beschäftigt, ob und unter welchen Umständen eine Klage gegen Facebook zulässig ist. Ihr Urteil hat keine inhaltliche Aussagekraft, was die angeblichen Datenschutzverstöße von Facebook angeht. Schrems hatte deshalb bereits 2014 Klage bei einem Gericht in Wien eingereicht, das schließlich vom EuGH klären lassen wollte, ob es überhaupt zuständig sei.

Dabei geht es um mehrere Punkte. So stellt Facebook - wie viele andere US-Konzerne ebenfalls - der NSA Nutzerdaten zu Verfügung. Schrems hält das für rechtswidrig. Außerdem stört er sich an den Like-Buttons, die mittlerweile auf fast jeder Webseite eingebunden sind und heimlich Nutzer tracken. "Facebook weiß, wer wie lange welchen Porno anschaut, ohne dass der Nutzer das mitbekommt", sagte Schrems im Interview mit der SZ.

Weiter wirft er Facebook vor, sich die Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen einzuholen, ohne Nutzer ausreichend zu informieren. Neue Mitglieder wüssten gar nicht genau, welche Bedingungen sie bei der Anmeldung akzeptierten. Deshalb sei die Zustimmung ungültig. Auf der Seite FBClaim.com hat Schrems alle Klagepunkte dokumentiert und stellt weitere Unterlagen zum Verfahren zu Verfügung.

Schrems will mit einer NGO Verbraucherklagen erleichtern

Unabhängig vom heutigen Urteil sammelt Schrems Geld für den Verein "My Privacy is none of your Business", kurz: Noyb. Die NGO will es Bürgern in ganz Europa erleichtern, Unternehmen wegen Datenschutzverstößen zu verklagen. Aktuell lohne sich das für Privatpersonen nicht, sagt Schrems. Dafür sei der Schaden für den einzelnen Nutzer zu gering und die Prozesskosten viel zu hoch.

Die NGO will Betroffene vernetzen, ihre Anliegen sammeln und das richtige Land für die jeweilige Klage auswählen. Von Mai 2018 an greift die in der EU neue Datenschutzgrundverordnung. Dann können Vereine die Rechte von Nutzern kollektiv geltend machen.

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