Europäischer Gerichtshof zu kino.to:Provider müssen laut Gutachten illegale Seiten sperren

Internetanbieter sollen künftig gezwungen werden, illegale Filmwebsites zu sperren. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofes, der derzeit den Fall kino.to verhandelt.

Internetanbieter können zur Sperrung illegaler Filmwebsites verpflichtet werden. Dies gelte auch für Provider, deren Kunden auf solchen Webseiten möglicherweise Filme sehen oder herunterladen, argumentierte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache C-314/12). In den meisten Fällen halten die Richter sich an die Expertise ihres Gutachters.

Im konkreten Fall wollten der Constantin Film Verleih sowie eine Produktionsgesellschaft in Österreich durchsetzen, das der dortige Internetprovider UPC Telekabel den Zugang zur Website kino.to sperrt. Über dieses Angebot konnten Nutzer kostenlos Filme ohne Zustimmung der Rechteinhaber per Streaming anschauen oder herunterladen. Da der Internetprovider in keiner Rechtsbeziehung zu kino.to stand, legte der Oberste Gerichtshof den Fall dem EuGH vor.

Nach Auffassung des Generalanwalts sind Internetprovider in solchen Fällen Vermittler zu Webseiten, die das Urheberrecht verletzten. Allerdings müsse zwischen dem Recht auf Eigentum der Filmverleiher auf der einen und der unternehmerischen Freiheit des Providers sowie der Informationsfreiheit abgewogen werden. Provider könnten deshalb nicht "ganz allgemein" zu Sperrungen verpflichtet werden. Gerichte sollten aber unter Abwägung dieser Grundrechte Sperren in Einzelfällen anordnen können.

Über die Website von kino.to waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135.000 illegal kopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Der Gründer des Portals war im Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Haft veurteilt worden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: