Cookie-Banner:Danke EuGH, dass du das Surfen anstrengender machst!

Cookie-Banner: Datenschutz kann manchmal anstrengend sein.

Datenschutz kann manchmal anstrengend sein.

(Foto: Jeshoots.com/Unsplash)

Nach einem Urteil des EuGH fürchten sich Internet-Surfer vor mehr Klicks. Für den EU-Bürger in ihnen ist die Entscheidung jedoch Anlass zur Freude.

Kommentar von Max Muth

Forscher der Ruhr-Uni Bochum haben jüngst in die Zukunft geschaut: Auf einer deutschen Internetseite haben sie nichtsahnende Probanden mit verschiedenen Cookie-Bannern konfrontiert. Mit diesen Info-Tafeln, die die meisten Surfenden einfach wegklicken, informieren Webseitenbetreiber ihre Kunden darüber, dass sie deren Daten speichern und für Werbe- und andere Zwecke verwenden. In Deutschland haben Kunden oft gar keine Auswahlmöglichkeit, wenn doch, sind die Haken zur Zustimmung oft schon gesetzt.

Bei ihrem Experiment haben die Forscher eine Menge gelernt. Zum Beispiel, dass die Platzierung des Banners nicht ganz unwichtig ist. Das Wort "Cookie" sollte besser auch nicht vorkommen, wenn man möchte, dass Menschen dem Tracking zustimmen. Die wichtigste Erkenntnis stammt jedoch von einem Experiment mit einem Cookie-Banner, dass die Regeln der DSGVO genau anwendet: Die Menschen wurden detailliert über die Zwecke der Cookies informiert und mussten sich danach freiwillig und aktiv - durch das Setzen von Häkchen - für das Cookie-Tracking entscheiden. Das Ergebnis ist eine Hiobsbotschaft für die Werbeindustrie: Weniger als ein Prozent der Nutzer würde seine Daten dann noch freiwillig zur Verfügung stellen.

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Auch die SZ setzt Tracking-Technologie ein. SZ.de erklärt auf dieser Seite, welche Tracker auf unseren Seiten eingesetzt werden und wie sie deaktiviert werden können.

Am Dienstag nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, was eigentlich schon alle wussten: nämlich, dass nur solche Cookie-Banner überhaupt EU-rechtlich zulässig sind. Seitdem herrscht latente Panik an verschiedenen Stellen im Netz. Werbetreibende und Plattformen, auf denen sie ihre Werbung schalten - zum Beispiel Online-Medien - fürchten um ihre Umsätze. Internetnutzer dagegen fürchten sich vor noch größeren Cookie-Bannern und noch mehr Klicks, bis sie endlich losshoppen dürfen.

Für Bürger gut, für Surfer nicht?

Zumindest die Werber dürfte das Urteil jedoch nicht überraschen, denn im Prinzip steht schon in einer EU-Richtlinie von 2009, wie ein EU-Recht-konformes Cookie-Banner auszusehen hat. Deutschland hat sich jedoch schlicht geweigert, die EU-Richtlinie umzusetzen. Gut war das für die eben erwähnten Industriezweige, die sich mit ihren eigentlich klar unzulässigen Bannern auf ein deutsches Gesetz berufen konnten: das Telemediengesetz von 2007. Ausbaden dagegen mussten es die Internetnutzer, die von Webseiten massenhaft durch psychologische Tricks so manipuliert wurden, dass sie Cookie-Trackings zustimmten, bei denen ihre persönlichen Daten an zwielichtige Drittfirmen weiterverscherbelt wurden.

Als Bürger sollte man dem EU-Gericht für diese Stärkung des deutschen Datenschutzes dankbar sein. Als Surfender kann man sich natürlich trotzdem vor einer neuen Flut an Cookie-Bannern fürchten. Doch dieses Problem könnte und sollte die Politik lösen. Besser als Gerichtsurteile wäre für alle Beteiligten eine klare gesetzliche Regelung, welche Art von Tracking erlaubt ist - und welche verboten. Gelegenheit dazu böte die Novellierung des Telemediengesetzes, die bereits mehrfach geplant - und jedes Mal wieder verworfen wurde.

Noch besser wäre jedoch auch hier direkt eine europäische Lösung: Auch die ist schon seit 2016 unter dem Namen ePrivacy-Verordnung geplant. Ob sie allerdings überhaupt jemals kommt, darüber laufen unter Datenschutzexperten bereits Wetten. Bislang führten die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten immer ins Leere. Deutschland sollte sich dafür einsetzen, dass sich das ändert - im Interesse seiner surfenden Bürger.

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EuGH-Urteil
:Webseiten-Nutzer müssen Cookies aktiv zulassen

Cookie-Banner, die vom Nutzer lediglich den Klick auf eine Schaltfläche mit den Worten "Okay, ich habe verstanden" fordern, sind demnach unzulässig.

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