Urheberrecht:Die Reform kommt - stirbt das Netz?

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Kreativer Protest unter dem Motto "Save the Internet" gegen Upload-Filter Ende März in Leipzig (Foto: Peter Endig/dpa)

Der EU-Rat hat der Urheberrechtsreform zugestimmt. Wie lange dauert es, bis die Richtlinie umgesetzt wird? Drohen Upload-Filter? Und was macht Deutschland? Die wichtigsten Antworten.

Von Simon Hurtz

Eines der umstrittensten europäischen Gesetzgebungsverfahren hat die letzte Hürde genommen: Nach Jahren des Ringens und Feilschens, immer neuen Volten und einer erbitterten Lobbyschlacht hat der EU-Ministerrat der "Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" zugestimmt. 19 Staaten stimmten dafür - darunter Deutschland - sechs dagegen, drei enthielten sich.

Ihre Befürworter sagen: Die Reform schafft einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Plattformen und garantiert, dass Künstler und Kreative mehr Geld für ihre Arbeit erhalten. Die Richtlinie bedroht das freie Netz, stärkt die Macht der großen Plattformen und nützt eher Verwertern wie Verlagen und Plattenlabels als den Urhebern, sagen ihre Gegner.

In jedem Fall stirbt das Internet an diesem Montag noch nicht - und es wird auch noch ein paar Jahre weiterleben. Richtlinien gelten nicht unmittelbar in der ganzen EU, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden. Warum so viele Menschen Angst vor der Reform haben und wie es jetzt weitergeht:

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Warum ist die Reform so umstritten?

Im Zentrum der Kritik stehen drei Artikel: 15, 16 und 17 (in früheren Gesetzestexten als 11, 12 und 13 gelistet). Artikel 15 besagt, dass Suchmaschinen und andere Nachrichten-Aggregatoren Presseverlage bezahlen sollen, wenn sie kurze Ausschnitte aus deren Artikeln anzeigen. Vergleichbare Gesetze gibt es in Deutschland und in Spanien. Sie gelten als gescheitert und waren für Medien wegen der Gerichtskosten sogar ein Verlustgeschäft. Große Verlage haben jahrelang für das sogenannte Leistungsschutzrecht gekämpft und dabei teils mit Falschdarstellungen argumentiert.

Auch Artikel 16 kommt ausschließlich Verwertern und nicht Urhebern zugute. 2016 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort Einnahmen ausschließlich an die Urheber und nicht mehr an die Verlage ausschütten müssen. Artikel 16 würde die Verlegerbeteiligung in Deutschland wieder einführen und damit vor allem freien Journalisten schaden.

Die heftigsten Proteste gab es gegen Artikel 17. Mehr als 100 000 Menschen gingen gegen (damals noch) Artikel 13 auf die Straße. Sie fürchten, dass er auf Upload-Filter hinausläuft, mit denen Plattformen alle Inhalte, die Nutzer auf Plattformen ins Netz stellen wollen, vorab durchleuchten. Diese Software könnte massenhaft Uploads zu Unrecht blockieren, weil Maschinen Fehler machen und nicht in der Lage sind, legale Nutzung zu erkennen. Das Zitatrecht erlaubt es etwa, unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Inhalte zu nutzen. Außerdem könnte der Filterzwang die Vormachtstellung von großen Plattformen wie Youtube stärken: Kleinere Wettbewerber wären nicht in der Lage, eigene Filter zu entwickeln, und müssten die Software einkaufen.

Aber in der Richtlinie steht doch nichts von Upload-Filtern?

"Das Wort Upload-Filter kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Fragestunde des Bundestags. Das Argument war in den vergangenen Monaten immer wieder zu hören: Artikel 17 zwinge die Plattformen nicht ausdrücklich zum Filtern. Sie könnten doch einfach Verträge mit den Rechteinhabern abschließen, um deren Inhalte legal nutzen zu können.

Was in der Theorie möglich erscheint, dürfte sich praktisch nicht konsequent umsetzen lassen. Vielleicht einigt sich Youtube mit der Gema und erhält damit auf einen Schlag Lizenzen für viele Tonaufnahmen. Aber damit hätte Youtube noch keine Rechtssicherheit, denn die Gema vertritt nicht alle Urheber. Auch für Texte, Fotos und Videos gibt es keine Verwertungsgesellschaft, die alle Rechteinhaber repräsentiert. Plattformen müssten also eine Vielzahl von Verträgen aushandeln. Für Youtube ist das schwierig - für kleinere Betreiber dürfte es unmöglich sein. Deshalb warnen etwa fast 500 Online-Foren vor den Auswirkungen von Artikel 17.

Die Richtlinie verlangt von allen kommerziellen Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte veröffentlichen, dass diese "nach Maßgabe hoher branchenüblicher Standards für die berufliche Sorgfalt alle Anstrengungen" unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Andernfalls haften die Betreiber. Die einzige Möglichkeit, um das zu verhindern, sind wohl Upload-Filter.

Was werden die Plattformen jetzt tun?

Anfang April machten Aussagen von Emmet Shear, Chef der Livestreaming-Plattform Twitch die Runde im Netz. In mehreren Interviews hatte er gewarnt, dass sich Twitch durch die Reform gezwungen sehe, Upload-Filter zu implementieren. Man erwäge sogar Geoblocking: "Wenn jemand in den USA streamt, werden die europäischen Nutzer aus dem Stream herausgefiltert", sagte Shear.

Die Aufregung war groß - und übertrieben. Später stellte Twitch klar, dass Shear keine konkreten Maßnahmen angekündigt habe. Er habe nur darüber informieren wollen, welche Konsequenzen die Reform haben könnte. Die Mitgliedsstaaten müssten zunächst daran arbeiten, die Richtlinie umzusetzen. Das Unternehmen werde "clevere Lösungen" für Nutzer in Europa entwickeln.

Twitch dürfte mit dieser Haltung stellvertretend für viele Plattformen stehen: nichts überstürzen, erstmal abwarten. Noch ist unklar, wie die Vorgaben der Reform in nationales Recht gegossen werden. Bis sich für Nutzer etwas ändert, wird es dauern - und womöglich sind die Veränderungen dann nicht von Dauer: Mehrere Parteien und Organisationen haben bereits Klagen angekündigt. Bereits 2012 hat der EuGH Upload-Filter für grundrechtswidrig erklärt.

Wie stark wird sich das Netz verändern?

Das lässt sich derzeit schwer vorhersagen. Die Auswirkungen könnten weniger gravierend sein, als viele Gegner befürchten. Klar ist, dass es der EU nicht um gezielte politische Zensur geht. Ziel der Reform ist es nicht, Meinungen zu unterdrücken, sondern Geld umzuverteilen: von Plattformen zu Kreativen. Viel deutet aber daraufhin, dass in erster Linie die Musik-, Film und Medienindustrie profitiert, also große Verlage, Labels, Studios und Verwertungsgesellschaften. Die Urheberrechtsreform ist eine Reform für Verwerter.

Bereits jetzt sind Upload-Filter im Einsatz. Microsofts Photo-DNA erkennt und sperrt Aufnahmen von Kindesmissbrauch. Das klappt relativ zuverlässig, allerdings ist die Entscheidung auch deutlich einfacher: Kinderpornografie ist immer illegal, urheberrechtlich geschützte Inhalte können legal genutzt werden. Auch deshalb löscht Youtubes Filtersystem Content-ID regelmäßig zu Unrecht Uploads - obwohl Google nach eigenen Angaben mehr als 100 Millionen Dollar in die Technik investiert hat. Man kann also davon ausgehen, dass noch weitreichendere, komplexere Filter noch mehr Fehler machen werden.

Neben diesen bekannten Systemen gibt es weitere Anbieter von Filtersoftware. Spiegel Online hat mit mehreren Unternehmen gesprochen, deren Produkte bereits im Einsatz sind. Die Software arbeite "extrem akkurat", die False-Positive-Rate liege "faktisch bei null". Das klingt gut, es bleiben aber Fragen offen: Erstens sind es nur Behauptungen, die sich nicht überprüfen lassen. Zweitens führt auch eine sehr geringe Fehlerrate angesichts der Masse an Uploads in absoluten Zahlen zu vielen unrechtmäßigen Sperrungen. Drittens mag die Software einzelne Werke zuverlässig erkennen, aber für das Zitatrecht ist sie nicht geschaffen. Wenn Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Inhalt legal in eine Parodie oder Rezension einbetten, schlägt die Maschine trotzdem an.

Die Richtlinie nimmt solche Fälle zwar aus, schweigt sich aber darüber aus, wie sich das technisch umsetzen lassen soll. Das Gesetz kann die Software nicht besser machen, als sie ist. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, könnten Plattformen deshalb eher zu viel als zu wenig filtern. Schließlich drohen Strafen nur für illegale Inhalte, die online bleiben - nicht für legale Inhalte, die gelöscht werden.

Was müssen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten jetzt tun?

Im Gegensatz zu Verordnungen treten Richtlinien nicht unmittelbar in Kraft. Deutschland und die 27 weiteren Mitgliedsstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Dabei haben sie gewisse Freiheiten, dürfen den Kern der Richtlinie aber nicht ändern.

Artikel 17 sieht etwa Ausnahmen für Plattformen vor, die jünger als drei Jahre sind und zugleich höchstens 10 Millionen Euro pro Jahr umsetzen. Diese Bestimmungen müssen sich auch in der nationalen Gesetzgebung wiederfinden. Damit will die EU verhindern, dass ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Einzelgesetzen entsteht. Vor allem bei einer Richtlinie, die den digitalen Raum betrifft, wäre das unsinnig: Das World Wide Web interessiert sich nicht für Staatengrenzen.

Was macht Deutschland?

Deutschland hat der Richtlinie am Montag zugestimmt. Im Koalitionsvertrag hatte sich die Bundesregierung noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen. Zumindest auf Seiten der Union ist davon wenig übriggeblieben. Die CDU-Abgeordneten haben im EU-Parlament für die Reform gestimmt. Mitte März hat die deutsche CDU zwar einen vermeintlichen Kompromissvorschlag veröffentlicht, mit dem sie Upload-Filter in Deutschland verhindern will. Tatsächlich wird das Papier wenig an den Vorgaben der EU ändern. Auch EU-Kommissar Günther Oettinger, ebenfalls von der CDU und einer der Väter der Richtlinie, sagt, dass nationale Alleingänge nicht möglich seien.

Die Zerrissenheit der SPD drückt sich in Person von Justizministerin Katarina Barley aus. Sie ist parallel Spitzenkandidatin für die Europawahl und hat sich persönlich mehrfach gegen Upload-Filter ausgesprochen. Dennoch billigte das Justizministerium die Reform, während ein Großteil der SPD-Europaparlamentarier dagegen stimmte.

Anfang April löste Barley zusätzliche Verwirrung aus: Sie schlug vor, dass Deutschland in Brüssel die Reform durchwinken, aber eine Prokollerklärung abgeben solle. Demnach werde sich die Bundesregierung "bei der Umsetzung des Artikels 17 [...] von dem Ziel leiten lassen, ohne das Instrument 'Upload-Filter' auszukommen". Obwohl das genau dem entspricht, was die Union seit einem Monat öffentlich verspricht, wurde bis kurz vor der Abstimmung heftig um die Protokollerklärung gerungen.

In der endgültigen Erklärung ( PDF) heißt es nun: "Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass der Dialog [mit allen betroffenen Interessengruppen] vom Geist getragen ist, (...) 'Uploadfilter' nach Möglichkeit zu verhindern, die Meinungsfreiheit sicherzustellen und die Nutzerrechte zu wahren." Technische Lösungen müssten die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO beachten. Ziel müsse es sein, Upload-Filter "weitgehend unnötig" zu machen.

Selbst die Bundesregierung gesteht aber zu, dass Upload-Filter "voraussichtlich zur Anwendung" kommen werden. Außerdem versichert sie in der Protokollerklärung, dass die Reform vor allem auf "marktmächtige Plattformen" wie Youtube und Facebook zielen solle. Quelloffene Software solle verhindern, dass diese Plattformen "mittels ihrer etablierten Filtertechnologie ihre Marktmacht weiter festigen". Nutzer müssten einen "niederschwelligen Zugang zu einem Beschwerdemechanismus" erhalten, um Sperrungen anzufechten.

Anders als im ersten Entwurf der Protokollerklärung strebt Deutschland nicht mehr an, die Richtlinie möglichst schnell umzusetzen, um ein Vorbild für andere EU-Staaten zu liefern. Die Bundesregierung drängt jetzt auf eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. Inwieweit Länder wie Frankreich, das sich in Brüssel für eine besonders scharfe Reform und gegen Ausnahmen eingesetzt hatte, die deutsche Position mittragen, ist unklar.

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