EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung:Mögliche und wirkliche Opfer

Serverschrank mit Netzwerkkabeln

Serverschrank mit Netzwerkkabeln: Fast EU-weit speichern Provider die Daten für ein halbes Jahr.

(Foto: dpa)

In fast ganz Europa ist längst üblich, was in Deutschland vehement bekämpft wird: Dass Provider die Verbindungsdaten aufheben. Ein Schaden für die Bürgerrechte ist durch diese Mindestdatenspeicherung nicht erkennbar. Ohne sie aber wird die Verbrechensbekämpfung schwerer.

Ein Kommentar von Joachim Käppner

Mit wem haben die NSU-Terroristen in dem halben Jahr, bevor sie aufflogen, noch telefoniert? Von welchen IP-Adressen wurde das Bild eines von Pädophilen gequälten Kindes in die einschlägigen Netzwerke eingespeist? Von wo hat der Mordverdächtige, den die Fahnder nach Wochen ermittelten, zur Stunde der Tat über das Handy angerufen?

Die Polizei weiß es leider nicht genau. Und die liberale Bundesministerin der Justiz will glauben machen, die Welt sei ein besserer Ort, wenn diese Fragen auch unbeantwortet bleiben. Seit 2010 müssen Verbindungsdaten nämlich von den Providern nicht mehr ein halbes Jahr lang aufgehoben werden. Damals gab das Verfassungsgericht dem Staat vor, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung zu überarbeiten. Das geschah aber nicht, denn die FDP blockiert aus Profilgründen eben diese von Union und SPD gewünschte Neuregelung.

Es ist daher gut, dass der Europäische Gerichtshof nun die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Mindestdatenspeicherung prüft. Diese verpflichtet die Anbieter seit 2006, Verbindungsdaten von Mails, SMS, Telefongesprächen und so fort aufzuheben. Fast überall in Europa ist also ohne erkennbaren Schaden für die Bürgerrechte längst üblich, was in Deutschland voller Furor bekämpft wird.

Bestimmte Verbrechen sind ohne Datenspeicherung schwerer aufzuklären

In den Protesten der Speichergegner ist abstrakt vom drohenden Überwachungsstaat die Rede, vom Bürger als dessen möglichem Opfer. Wovon sie selten sprechen, sind die wirklichen Opfer, und zwar die jener Straftaten, welche ohne Mindestspeicherung nicht mehr geklärt werden können. Ein solches Verbrechen ist die Kinderpornografie, die vor allem übers Internet verbreitet wird und deren Bekämpfung seit 2010 leidet, weil Daten der Täter und ihrer Kommunikationswege fehlen.

Der Skandal um den US-Geheimdienst NSA weckt verständliche Ängste. Offenkundig saugen die amerikanischen Dienste Daten aller Art und auf rechtsstaatlich fragwürdigste Weise einfach en masse ab. Aber die Mindestdatenspeicherung, um die es in Deutschland und in der EU geht, hat damit wenig zu tun. Die Polizei speichert diese Daten ja keineswegs selbst, und schon gar nicht auf Vorrat. Sie hängt auch nicht am Telefon und hört mit. Die Provider sollen lediglich verpflichtet werden, die Verbindungsdaten wenigstens ein halbes Jahr aufzuheben, damit die Fahnder sie im Notfall zur Aufklärung von Verbrechen ganz legal auswerten können.

Es wäre sicher sinnvoll, den Zugriff auf die Daten nur bei schweren Straftaten zu erlauben. Aber erstaunlich bleibt schon, dass netzaffine Menschen die privatesten Informationen selber im Internet verbreiten, ohne zu erkennen, wie sehr sie dem Missbrauch Tür und Tor öffnen - offenbar liest die NSA zum Beispiel Facebook-Einträge wie ein offenes Buch. Wenn es aber um die Verfolgung von Terroristen, Drogenhändlern und Kinderschändern geht, fürchten dieselben Menschen jählings um den Datenschutz, obwohl sie meist gar nicht selbst betroffen sind. Das ist die Stimmung, welche die FDP gerade bedient.

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