Kampf gegen Terror-Propaganda:Löschbefehl aus Brüssel

Kampf gegen Terror-Propaganda: Nach einem dschihadistischen Terroranschlag in Brüssel wehten die Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission 2016 auf Halbmast. (Archivbild)

Nach einem dschihadistischen Terroranschlag in Brüssel wehten die Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission 2016 auf Halbmast. (Archivbild)

(Foto: AFP)
  • Die EU-Kommission will, dass jede Plattform nach entsprechender Aufforderung durch die Behörden "terroristische" Inhalte innerhalb von einer Stunde löscht.
  • UN-Menschenrechtsexperten sehen die Grundrechte in Gefahr.
  • Inhalte, die Bildungs-, Forschungs- oder journalistischen Zwecken dienen, sollen von der Regel ausgenommen sein.

Von Karoline Meta Beisel, Brüssel

Gesetzgebung ist oft ein langwieriges Geschäft. Dass es im Notfall auch anders geht, zeigte das Parlament Neuseelands nach dem Terroranschlag Mitte März in Christchurch: Der Täter hatte seine Morde in einer Moschee live ins Netz übertragen, die Bilder sich dort millionenfach verbreitet. Die Regierung brachte ein neues Gesetz auf den Weg, und schon vergangene Woche wurde es verabschiedet. Demnach müssen soziale Netzwerke künftig mit hohen Strafen rechnen, wenn sie gewalttätige Inhalte nicht "prompt" von ihren Seiten entfernen.

Auch in der Europäischen Union wird seit vergangenem Herbst an solch einer Regel gearbeitet. Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll jede Plattform nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Behörden "terroristische" Inhalte innerhalb von einer Stunde löschen. Bei Nichtbefolgen drohen den Unternehmen Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Nach der Abstimmung im federführenden Ausschuss an diesem Montag könnte das Gesetz schon in der kommenden Woche in Straßburg das Plenum des Europäischen Parlaments passieren. Die Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten werden allerdings in jedem Fall erst nach der Europawahl beginnen.

Eine Stunde kann im Netz eine lange Zeit sein

All jenen, die sich für das neue Gesetz ins Zeug legen, bietet Christchurch nun eine Argumentationshilfe: "Spätestens seit dem schrecklichen Terroranschlag in Neuseeland, dessen Bilder sich live und in Rekordzeit im Internet verbreitet haben, wissen wir, dass derartige Inhalte in der ersten Stunde nach dem Upload überproportional oft geklickt und geteilt werden", sagt etwa die Europaabgeordnete Monika Hohlmeier (CSU). Dabei sieht der EU-Entwurf die Löschung auch erst innerhalb einer Stunde vor. Gemessen an der Geschwindigkeit, in der sich die Bilder von Christchurch verbreiteten, wäre das immer noch eine lange Zeit.

Aber ähnlich wie an der Regelung in Neuseeland gibt es auch an dem Entwurf einer Verordnung "zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte" harsche Kritik von Bürgerrechtlern. "Mit großer Sorge" stelle man fest, dass die Menschenrechte in dem Entwurf der Europäischen Kommission "nicht ausreichend berücksichtigt" würden, heißt es etwa in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Meinungsfreiheit, den Datenschutz und die Wahrung der Grundrechte beim Kampf gegen den Terrorismus.

Vor allem die Stundenfrist, innerhalb derer terroristische Inhalte gelöscht werden sollen, sorgt für Kritik. "Vor allem kleine Unternehmen haben oft gar nicht die Infrastruktur, um dem nachkommen zu können", sagte die UN-Berichterstatterin für die Wahrung der Grundrechte, Fionnuala Ní Aoláin, bei einer Konferenz Ende Februar. Außerdem lasse die kurze Frist den Unternehmen kaum Zeit, solche Löschaufforderungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. "Gerade kleine Unternehmen werden das Risiko scheuen und Inhalte eher löschen, als eine Strafe zu riskieren." Dabei könnte untergehen, ob die Inhalte überhaupt illegal sind.

Auch der Branchenverband Digital Europe kritisiert den Entwurf: Die kurze Frist und die hohe Strafandrohung würden dazu führen, dass auch legale Inhalte von den Seiten verschwinden, heißt es in einem offenen Brief an die Europaabgeordneten. Der Verband wirbt dafür, die Stundenfrist durch eine Verpflichtung zum "schnellstmöglichen" Löschen zu ersetzen.

An anderen Stellen hat der federführende Ausschuss des Europaparlaments den Gesetzvorschlag der EU-Kommission bereits verändert, um den Bedenken Rechnung zu tragen. So sollen kleine Plattformen, die zum ersten Mal einen Inhalt entfernen sollen, mindestens zwölf Stunden vor dem offiziellen Löschauftrag vorgewarnt werden. Auch sollen Inhalte, die zu Bildungs-, Forschungs- oder journalistischen Zwecken verbreitet werden, von der Regel ausgenommen sein. Diese Ausnahme ist auch eine Reaktion darauf, dass es dem Kommissionsentwurf zufolge keinen Unterschied macht, zu welchem Zweck ein Foto oder Video hochgeladen wird.

Vor der Abstimmung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten hatte die EU-Kommission dem Parlament vorgeworfen, das Gesetzgebungsverfahren zu verschleppen. Der Guardian zitierte aus einem Brief an den zuständigen Berichterstatter Daniel Dalton, er solle sich "der Herausforderung stellen" und "nicht noch mehr Zeit verstreichen lassen". Dalton spricht von einer "Schmierenkampagne" und weist den Vorwurf zurück: "Offenbar gelten Abgeordnete, die auch nur ein Komma am Kommissionsentwurf ändern wollen, als Trödler oder als von den großen Tech-Firmen gesteuert", sagte er. "So beschädigt man das Vertrauen in die Politik."

Zur SZ-Startseite
FILE PHOTO:  One Year Since The Norway Massacre Norway Recovers From Aftermath Of Terror Attacks As Gunman Appears In Court

SZ PlusTerrorismus und Medien
:Schuld und Bühne

Terroristen gieren nach Öffentlichkeit. Journalisten und Internetkonzerne müssen sich ihrer Veranwortung bei der Berichterstattung und Verbreitung der Gewalttaten stellen und dürfen sich nicht instrumentalisieren lassen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: