Süddeutsche Zeitung

Netzneutralität:Entscheidung über die Zukunft des Internets

Es geht um die Zukunft des freien Internets: Das EU-Parlament stimmt über ein umstrittenes Gesetzespaket zur Netzneutralität ab. Kritiker fordern Änderungen in letzter Minute.

Von Mirjam Hauck, Matthias Huber und Simon Hurtz

Was besagt das Gesetz, über das das EU-Parlament in Straßburg am Dienstag abstimmt?

Internet-Anbieter müssen verschiedene Arten von Internet-Verkehr im Prinzip gleich behandeln. Aber eben nur im Prinzip. Das Gesetzespaket formuliert eine Reihe von Ausnahmen, in denen die Internetanbieter durchaus Drosseln, Blockieren oder bestimmte Datenpakete bevorzugen dürfen:

  • Sogenannte Spezialdienste dürfen im Netz Vorfahrt erhalten, also bevorzugt durch die Leitung geschickt werden. Das könnten zum Beispiel Anrufe des automatischen Auto-Notrufs E-Call sein, sagt die SPD-Europaabgeordnete Petra Kammerevert, die für das Parlament mit am Verhandlungstisch saß. Eine genaue Definition, welche Voraussetzungen gelten müssen, damit bestimmter Datenverkehr als Spezialdienst gilt, findet sich in dem Paket aber nicht.
  • Provider dürfen dem Entwurf zufolge den Datenverkehr in bestimmte Kategorien einteilen und unter bestimmten Voraussetzungen unterschiedlich behandeln. So könnten Videos, E-Mails oder Filesharing zu eigenen Datenkategorien werden - und verschlüsselte Daten ebenso, weil der Internetanbieter ihren Inhalt nicht zuordnen kann.
  • Internetanbieter dürfen gegen "drohende Netzüberlastung" vorgehen, zum Beispiel einzelne Datenkategorien langsamer oder gar nicht mehr durchs Netz leiten. Wann genau wirklich eine Netzüberlastung droht, ist dabei nicht eindeutig geregelt, die Anbieter haben hier wohl viel Ermessenspielraum.
  • In dem Gesetzespaket sind sogenannte "Zero-Rating"-Regelungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Provider mit den Anbietern von Inhalten Verträge vereinbaren können, dass deren Content - beispielsweise Videos von einem Streaming-Dienst - nicht auf das Datenvolumen der Nutzer angerechnet werden.

Was sagen die Macher?

Der EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger zeigt sich zufrieden mit der Einigung. Sie werde eine pragmatische Regelung zur Netzneutralität innerhalb der EU etablieren. Das sei heutzutage wichtig für Verbraucher und Unternehmen. Auf dieser Grundlage könne man das Telekommunikationsrecht weiter aufbauen.

"Alle Verkehre werden gleich behandelt, ob es das Katzenbild von Oma ist, ein Spielfilm, den ich mir herunterlade oder eine E-Mail", sagt Petra Kammerevert. "Es ist nicht alles so schön, wie wir uns das gewünscht haben, aber wir haben eine Menge erreicht."

Was sagen die Kritiker?

Die meisten Kritiker stören sich an der Formulierung der Ausnahmeregelungen. Laut Stanford-Professorin Barbara von Schewick sei das Gesetzespaket in seiner jetzigen Form dazu geeignet, das freie Internet in Europa in Gefahr zu bringen. Die Ausnahmen, nach denen gedrosselt, bevorzugt oder blockiert werden darf, seien zu breit angelegt und deshalb für nationale Netzbehörden kaum zu regulieren. Kleine Inhalteanbieter wie Start-ups oder Non-Profit-Organisationen könnten dadurch leicht gegenüber etablierten Tech-Firmen, die sich die digitale "Überholspur" leisten können, benachteiligt werden. Dabei hätten doch die großen IT-Konzerne selbst nur so groß werden können, weil sie sich in einem neutralen Netz bewegt hätten. Auf den Münchner Medientagen erklärten Sprecher von Telekom und Vodafone, dass sie darauf hoffen, bald "an der Quelle kassieren" zu können. Das bedeutet wohl: Die Unternehmen wollen von Inhalteanbietern wie Netflix oder Youtube zusätzliche Gebühren für deren Datenaufkommen erheben - oder von den Nutzern selbst. Bedeutet: Entweder wird Netflix teurer, oder der Internetzugang, mit dem man Netflix schauen kann.

Der Verein Digitale Gesellschaft, der sich selbst als "Initiative für eine menschenrechts- und verbraucherfreundliche Netzpolitik" bezeichnet, interpretiert das Gesetzespaket kritisch. "In den Trilog-Verhandlungen wurde Europas digitale Zukunft zu Grabe getragen", sagt Geschäftsführer Alexander Sander. Das Parlament habe nun "die historische Chance, das Steuer in letzter Sekunde herumzureißen und sich der Abschaffung der Netzneutralität mit Nachdruck entgegenzustemmen". Dafür fordert der Verein - ebenso wie van Schewick - Internetnutzer dazu auf, über die Webseite savetheinternet.eu das EU-Parlament zu kontaktieren und sich für die Änderungsanträge einzusetzen.

Thomas Fetzer, Professor für Regulierungsrecht an der Universität Mannheim, hält die Verhandlungsergebnisse dagegen für einen akzeptablen Kompromiss: "Die EU wollte einen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und denen der Provider schaffen. Strikte Netzneutralität ist nicht festgeschrieben worden, aber das war auch nicht zu erwarten." Immerhin habe man allgemeine Blockaden und Drosselungen ausgeschlossen, das sei im Sinne der Nutzer. Entscheidend sei, dass die Bundesnetzagentur und andere Regulierungsbehörden fortlaufend überwachen, dass "die Vorfahrtsstraßen der Provider den normalen Internet-Zugang nicht zu einer Art Feldweg verkommen lassen".

Im Internet gibt es drei große Parteien: Nutzer, Inhalte-Anbieter und Netzbetreiber. Ein neutrales Netz transportiert alle Daten gleich schnell und in gleicher Qualität. DSL- und Kabelbetreiber unterscheiden nicht, welche Kunden welche Inhalte von welchem Dienstleister anfordern.

Ein Beispiel: Wenn ein Kunde der Deutschen Telekom einen Artikel auf der Homepage der Süddeutschen Zeitung liest, müssen diese Datenpakete genauso behandelt werden wie eine E-Mail oder ein Youtube-Video. Das World Wide Web funktioniert in dieser Betrachtungsweise wie eine Wasserleitung. Der ist es auch gleich, aus welcher Quelle das Wasser kommt und ob es zum Duschen oder zum Blumengießen genutzt wird.

Was spricht gegen Netzneutralität?

Die Netzbetreiber sind gegen eine gesetzlich festgeschriebenen Netzneutralität. Sie argumentieren, dass der weltweite Bedarf an Bandbreite seit Jahren steige und der Platz im Internet begrenzt sei. Wie auf einer normalen Straße komme es auf den Datenautobahnen irgendwann zum Stau. Um den teuren Ausbau der Leitungen zu finanzieren, wollen sie quasi kostenpflichtige Überholspuren einbauen: Wenn ein Anbieter möchte, dass seine Inhalte schneller bei den Kunden ankommen, müsse er dafür extra zahlen.

Außerdem gebe es Spezialdienste wie etwa die Telemedizin, die auf störungsfreie Hochgeschwindigkeits-Leitungen angewiesen seien. Deshalb müsse es erlaubt sein, bestimmte Daten zu bevorzugen. Ein weiteres Argument: Gerechtigkeit. Eine Minderheit beanspruche einen Großteil der Bandbreite. Gelegenheitsnutzer dürften nicht die Anschlüsse anderer Kunden querfinanzieren, die regelmäßig große Dateien aus Tauschbörsen herunterladen oder Online-Videotheken nutzen.

Außerdem hätten Nutzer meist die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Wer mit dem Angebot seines Providers nicht zufrieden sei, könne zur Konkurrenz wechseln. Der freie Markt sorge dafür, dass Netzbetreiber ihre Marktmacht nicht ausnutzen und im eigenen Interesse darauf verzichten würden, allzu hohe Aufschläge für schnelle Verbindungen zu verlangen.

Was spricht für Netzneutralität?

Die Befürworter der Netzneutralität nutzen oft den Begriff "Zwei-Klassen-Internet". Sie befürchten, dass es sich nur wenige Firmen leisten könnten, ihre Dienste und Inhalte bevorzugt behandeln zu lassen. Dann würden beispielsweise Youtube-Videos störungsfrei in HD laufen, weil Google den Netzbetreibern genug Geld dafür zahle - bei kleineren Konkurrenten reiche es nur noch für mittlere Auflösung, während Start-ups gar keine Chance mehr hätten und völlig ausgebremst würden. In einem nicht neutralen Netz wäre der Status der heutigen Big Player aus dem Silicon Valley zementiert.

Zugang zum Internet gehöre heutzutage zur Grundversorgung, der Breitbandausbau sei vorrangig eine politische Aufgabe. Statt diese Infrastruktur privatwirtschaftlichen Interessen zu überlassen, indem Netzneutralität aufgeweicht werde, müsse die Politik in eine bedarfsgerechte Versorgung investieren. Würden Krankenwagen durch Schlaglöcher ausgebremst, käme auch niemand auf die Idee, Privatstraßen für Rettungskräfte zu bauen, sondern würde stattdessen die Sanierung des Straßennetzes fordern.

Auch Datenschützer sind skeptisch: Wenn Netzbetreiber Inhalte unterschiedlich behandeln, müssten sie dafür alle Datenpakete im Detail analysieren, um zu unterscheiden, ob es sich um ein Netflix-Video - schnelle Weiterleitung, Netflix hätte im hypothetischen Fall schließlich bezahlt - oder einen Film von Maxdome handelt, die sich die Priorisierung nicht leisten können. Diese sogenannte Deep Packet Inspection (DPI) interpretieren Kritiker als einen Verstoß gegen das Kommunikationsgeheimnis.

Welche Regelung gilt in den USA?

Die US-Telekommunikations-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission hat im Februar die Regeln zur Netzneutralität in den USA festgeschrieben. Breitband und mobiles Internet werden darin wie Telefonleitungen als Teil der öffentlichen Versorgung klassifiziert. Bevorzugung, Blockade oder Drosselung legaler Datenpaketen sind damit verboten. Netzbetreiber in den USA - das sind in der Regel große Kabel-TV-Monopolisten - dürfen von Kunden oder Anbietern datenintensiver Dienste wie Streaming oder Telemedizin keine Zusatzgebühren verlangen.

Gegen diese Entscheidung waren Anbieter wie Verizon und AT&T noch im Juni per einstweilige Verfügung vorgegangen. Das Bundesberufungsgericht in Washington wies sie jedoch zurück. Seit dem 12. Juni gelten die Regelungen nun offiziell. Allerdings steht noch eine grundsätzliche Entscheidung des Gerichts aus.

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