Erfassung von Nummernschildern:Parken in der Grauzone

Kennzeichen Kamera

Diese Kamera in einem Hamburger Parkhaus ist Teil eines Systems zur Erfassung von Kennzeichen.

(Foto: NDR/C. Baars)
  • An Hunderten Orten in Deutschland setzen Unternehmen Kameras und spezielle Software ein, um Kennzeichen durchfahrender Autos zu erfassen.
  • Kaum eine der Anlagen ist von Datenschützern geprüft.
  • Nummernschilder gelten als personenbezogene Daten - wie Name oder Telefonnummer - und damit als besonders sensibel.
  • Nur langsam werden die Datenschutzbehörden aktiv.

Von Christian Baars, Jannis Brühl und Christian Deker

Der Gast fährt, die Daten bleiben - und niemand weiß, was mit ihnen geschieht. An Parkhäusern, Campingplätzen und Waschanlagen filmen Kameras Nummernschilder ein- und ausfahrender Autos und gleichen sie mit Datenbanken ab. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung und NDR wird die so genannte Kennzeichenerfassung an Hunderten Zufahrten in Deutschland eingesetzt.

Datenschützer sind misstrauisch geworden. Denn Autokennzeichen gelten als personenbezogene Daten - wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auch. Sie massenweise zu erfassen ist so heikel, dass das Bundesverfassungsgericht sie 2008 der Polizei untersagt hat. Private Anbieter der Technik wurden bisher nur in Einzelfällen überprüft. Dutzende Firmen verkaufen sie in Deutschland. Ein Hersteller erklärt, bereits 200 Parkhäuser und -plätze mit Systemen ausgerüstet zu haben - allein in diesem Jahr.

Die Kameras sind an Zufahrten meist auf Höhe der Scheinwerfer montiert und werden aktiv, sobald sich ein Fahrzeug nähert. Mit Infrarotlicht leuchten sie die Nummernschilder aus. Eine Software erkennt das Nummernschild und gleicht es mit einer Datenbank ab. Ein Hersteller wirbt: "Erkennungsrate min. 95%" - "Erkennungsdauer 1-9 Sekunden". Sinnvoll ist das für Speditionen, die so ihren Fuhrpark besser koordinieren können. Wer auf der "Whitelist" steht, dem öffnen sich die Schranken, eine "Blacklist" verwehrt Fahrzeugen mit bestimmten Kennzeichen die Zufahrt. Mietwagenfirmen können so genau registrieren, wann Kunden Autos zurückgeben. Aber an öffentlich zugänglichen Orten, an denen Bürger im Privatauto unterwegs sind, wirken die Systeme wie Datenstaubsauger: Tausende werden erfasst, meist ohne es zu merken.

Und wo ständig neue Daten anfallen, steigt auch das Risiko des Missbrauchs. Deshalb prüft der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar derzeit das erste Parkhaus in seiner Zuständigkeit - am Flughafen. Den Einsatz der Erfassungstechnik hält er für problematisch. Beispielsweise liege von den Dauerparkern keine Einwilligung zur Speicherung ihrer Daten vor.

Ein Nummernschild sei besonders schutzwürdig, sagt auch Nils Schröder von der nordrhein-westfälischen Datenschutzbehörde. Mit dem Kennzeichen lassen sich über das Straßenverkehrsamt der Name des Halters und weitere Daten über diesen herausfinden. Schröders Behörde prüft drei Objekte, darunter den Parkplatz des Aachener Klinikums. Er sieht die Erfassung kritisch, will sie aber nicht generell verteufeln. Denn die Datenschützer der 16 Bundesländer haben noch keine gemeinsame Linie. Manche Länder wie Berlin oder Bayern haben vereinzelt Systeme überprüft und unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig befunden - zum Beispiel, um Manipulationen von Parkzeiten zu unterbinden. Schröder sagt: "Wir wollen einen deutschlandweit einheitlichen Standard." Bis dahin bleibt das Feld in der Praxis ein datenschutzrechtlicher Graubereich.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: