Erbe im Internet:Nachlassverwalter für Facebook-Accounts kommen nach Europa

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Seit Februar können in den USA bereits Facebook-Accounts von Verstorbenen in Gedenkseiten verwandelt werden. (Foto: Facebook)
  • Facebook-Nutzer in Großbritannien können ab sofort einen "Nachlassverwalter" für ihre Accounts bestimmen.
  • Dieser kann auf der Timeline unter anderem eine Nachricht posten, Freundschaftsanfragen beantworten und das Profilbild ändern.

"Das Internet vergisst nichts" - dieser Satz hat mittlerweile schon Floskelstatus erreicht. Und Facebook tut einiges dafür, dass das so bleibt. Denn europäische Facebook-Nutzer können nun erstmals einen "Nachlassverwalter" für ihre Accounts bestimmen, nachdem das in den USA schon seit Februar möglich ist.

Facebook-Nutzer in Großbritannien können ab sofort in den Einstellungen einen "Nachlassverwalter" für ihren Account bestimmen. (Foto: Facebook)

Um die Funktion nutzen zu können, müssen Nutzer einen "Legacy Contact" bestimmen, die dann den Account im Falle eines Todes verwalten können - das geht in den Account-Einstellungen. "Facebook ist ein Ort, um Erlebnisse mit Freunden und Familie zu teilen und in Verbindung zu bleiben", heißt es in einer Stellungnahme des Sozialen Netzwerkes zu der Funktion. "Für viele von uns ist es auch ein Ort, um sich an diejenigen, die wir verloren haben, zu erinnern und sie zu ehren."

Private Nachrichten des Verstorbenen können nicht gelesen werden

Sobald Facebook informiert wird, dass ein Nutzer gestorben ist, verwandelt das Netzwerk den Account in eine Gedenkseite. Die Person, die als Nachlassverwalter bestimmt wurde, kann dann eine Nachricht auf der Timeline posten, um zum Beispiel den Termin der Gedenkfeier anzukündigen. Sie kann außerdem auch für den Verstorbenen noch Freundschaftsanfragen beantworten und das Profil- und Cover-Foto bearbeiten. Außerdem können Nutzer ihrem Nachlassverwalter erlauben, ein Archiv der Fotos, Posts und des Profils herunterzuladen. Alle anderen Einstellungen bleiben so, wie vorher von der Person bestimmt. Der Nachlassverwalter kann sich nicht als die verstorbene Person einloggen und private Nachrichten lesen.

Zurzeit ist die Änderung nur für Facebook-Nutzer in Großbritannien wirksam. Auf Nachfrage der SZ heißt es, dass Facebook erwägt, die Funktion "sehr zeitnah" in Deutschland einzuführen.

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