Ebay-Urteil:Im Zweifel für den Käufer

Ebay soll einem Niederösterreicher 16.000 Euro Schadenersatz zahlen - weil ein Anbieter insolvent war, das Internet-Auktionshaus ihn aber als seriös einstufte.

Katja Riedel

Es sei sein Lebenstraum gewesen: Einmal das Ersparte mit Händen greifen, in Form eines Barrens aus purem Gold. Für einen Elektroinstallateur aus Niederösterreich sollte dieser Traum im September 2007 wahr werden.

Er informierte sich im Internet über verschiedene Anbieter, entscheid sich für den deutschen Händler "ML-Agentur" und stellte fest, dass er das meiste Gold fürs Geld erhalten würde, wenn er dessen Angebot im Internetauktionshaus Ebay nutzte.

Schließlich erschien er ihm vertrauenswürdig. weil Ebay den Händler als "Platin-Premium-Seller" führte - ,ein Gütesiegel für besonders zuverlässige Verkäufer. Mit 4000.00 Euro im Monat war der Händler zudem einer der Umsatzstärksten der Plattform. Am Ende stand der Käufer mit leeren Händen da, um mehr als 16000 Euro ärmer.

Beschwerden häufgen sich

Wenn es nach dem Landgericht im österreichischen St. Pölten geht, soll er sein Geld zurückbekommen. Und zwar nicht von dem inzwischen insolventen Verkäufer, sondern von Ebay.

Das Unternehmen soll den Kaufpreis samt Zinsen ersetzen. In den vergangenen Monaten häufen sich die Beschwerden, dass Kunden bei Ebay gezahlt, aber keine oder mangelhafte Ware erhalten haben. Das Urteil aus Österreich dürfte auch deshalb für deutsche Geschädigte interessant sein, weil ihm eine EU-Richtlinie zugrunde liegt, die Deutschland und Österreich gleichermaßen umgesetzt haben, erklärt der Frankfurter Anwalt für IT-Recht, Roland Steidle.

Anbieter wie Ebay dürften sich zwar darauf berufen, nur die Plattform zu liefern, auf der Käufer und Verkäufer einen Vertrag miteinander eingehen. Für Schäden haften sie trotzdem, wenn sich beweisen lässt, dass sie von Unregelmäßigkeiten gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben.

Die Frage nach dem mündigen Konsumenten

Ähnlich hat bereits der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von gefälschten Rolex-Luxusuhren geurteilt, die bei Ebay günstig angeboten wurden. Der BGH urteilte, dass Ebay den Verkauf solcher Plagiate verhindern müsse.

Auch in dem aktuellen Gold-Fall soll Ebay nach Ansicht des Gerichtes nicht ausreichend auf Hinweise reagiert haben. Ein deutscher Verbraucherschützer konnte dokumentieren, dass er bereits seit Januar 2007 schriftlich und telefonisch auf verzögerte Lieferzeiten und schlechte Bewertungen des Goldhändlers hingewiesen habe.

Dennoch setzte Ebay den Status des Verkäufers nicht herab. Erst als Ebay von der Insolvenz erfuhr, wurde das Konto des Mitglieds gesperrt. Ebay habe sich den Händler "sehr genau angeguckt" und auch einen Nachweis verlangt, dass der Verkäufer das Gold auch wirklich besitze, sagte eine Ebay-Sprecherin der Süddeutschen Zeitung.

Insolvenz "nicht erkennbar"

Die langen Lieferfristen habe der Händler aber mit aufwändigen Transportversicherungen erklären können. "Eine drohende Insolvenz des Verkäufers war für Ebay nicht erkennbar."Dem Gericht legte Ebay jedoch keine Beweismittel vor, die dies untermauern konnten. Vor diesem Hintergrund kündigte Ebay an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Man sei "erstaunt", dass das Gericht "das Bild des mündigen Verbrauchers" nicht in seine Urteilsfindung einbezogen habe. Der Goldkäufer hatte dem Händler den Kaufpreis im Voraus überwiesen ohne eines der kostenpflichtigen Bezahlsysteme zu benutzen, die Ebay anbietet. "Aus unserer Sicht ist es fahrlässig, jemandem ohne jegliche Absicherung eine solch hohe Summe zu überweisen", so die Ebay-Sprecherin.

Eine solche Argumentation nannte das Gericht in seinem Urteil "unverständlich bis zynisch". Der Käufer müsse gerade bei einem als besonders zuverlässig eingestuften Verkäufer auf die Angaben von Ebay vertrauen können. Auch IT-Anwalt Steidle sieht in dem Gütesiegel, das Ebay verteilt, einen "guten Anknüpfungspunkt für Kläger".

Lesen Sie hierzu Berichte in der Süddeutschen Zeitung.

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