DSGVO:50-Millionen-Euro-Strafe für Google

Google signage is seen at Google headquarters in the Manhattan

Google-Büro in New York. In Europa hat der Konzern Ärger wegen seiner Datenschutzbesitmmungen.

(Foto: REUTERS)
  • Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat gegen Google eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro verhängt.
  • Die Begründung: Für Googles Nutzer sei es zu schwierig abzufragen, welche Daten das Unternehmen über sie erhebt.
  • Außerdem hält CNIL die Einwilligung von Nutzern für unwirksam, nach der Google ihnen personalisierte Werbung anzeigt.
  • Google kann Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat gegen Google eine Geldstrafe von 50 Millionen Euro wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt.

Einer Mitteilung der Behörde zufolge wirft sie dem Konzern vor, dass es für Nutzer schwer möglich sei abzufragen, welche Daten Google über sie erhebt. Unter anderem seien Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für sie nicht einfach genug zugänglich. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über mehrere Links und Buttons durchklicken. Auch seien die zur Verfügung gestellten Informationen nicht immer verständlich.

Außerdem hält CNIL die Einwilligung für unwirksam, die Google bei Nutzern dafür einholt, ihnen personalisierte Werbung zu zeigen. Sie würden nicht ausreichend informiert, bevor sie zustimmen. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps oder der Internet-Suche nicht ersichtlich.

Es war die erste Strafe der Behörde nach der DSGVO. Gemäß der Verordnung können Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden. Die Behörde erklärt die Höhe der Strafe mit der Schwere des Verstoßes, der die Grundprinzipien der DSGVO betreffe: Transparenz, Information und Zustimmung.

Google erklärte, die Entscheidung zunächst zu prüfen und dann über die weiteren Schritte zu entscheiden. Das Unternehmen kann Berufung gegen die Entscheidung beim Staatsrat in Paris einlegen. Zugleich erklärte der Konzern, den Erwartungen der Nutzer zu folgen und sich an die Regeln aus der DSGVO zu halten. Google machte allein im dritten Quartal 2018 einen Gewinn von mehr als acht Milliarden Euro.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Beschwerde der Organisation Noyb (none of your business) des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems und der französischen NGO "La Quadrature du Net".

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