Plan von SPD und Union:Koalition will Datenschutz entschärfen

Neue Datenschutz-Regeln: Was Selbstständige wissen müssen

Gerade kleine Betriebe beschweren sich über Pflichten, die aus der DSGVO entstehen. Die Koalition will sie jetzt über den deutschen Datenschutz entlasten.

(Foto: dpa-tmn)
  • An der DSGVO kann Deutschland nichts ändern. Die große Koalition will deshalb die Regeln des deutschen Datenschutzgesetzes (BDSG) anpassen, um einige Härten der Verordnung zu beseitigen.
  • So soll die Schwelle angehoben werden, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen.
  • Die Koalition will auch Bloggern helfen. Dafür will die Regierung gesetzlich klarstellen, dass im Zweifel Landesmediengesetze und Kunsturheberrechtsgesetz Vorrang vor dem Datenschutz haben.

Von Jannis Brühl

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU trat im Mai vor einem Jahr endgültig in Kraft und bedeutete für viele Unternehmen großen Aufwand. Zugleich hat sie viele Bürger verunsichert. Wer darf wen noch ungefragt fotografieren? Was dürfen Unternehmen über Menschen wissen? Wer darf was über andere schreiben? Deshalb planen die Fraktionen der großen Koalition nun, im Innenausschuss des Bundestages nachzubessern. Das geht aus gemeinsamen Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD hervor. Aktualisiert werden sollen die alten deutschen Datenschutzregeln, die schon vor dem großen Wurf der DSGVO galten und nun Stück für Stück angepasst werden. Sie gelten als noch strenger als die DSGVO, der Standard für die gesamte EU. Unternehmen und Bürger sollen weniger stark belastet werden - als Ausgleich für die vielen neuen Auflagen.

Kleine Betriebe und Blogger sollen entlastet werden

Vor allem kleine Unternehmen klagten über die hohen Anforderungen zu Daten-Verarbeitung und -Speicherung. Deshalb soll die Schwelle angehoben werden, von der an ein Unternehmen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einen Datenschutzbeauftragten benennen muss: Statt zehn Mitarbeitern soll sie nun bei 20 Mitarbeitern liegen, die sich "ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen". Das ist eines der Kriterien für die Pflicht zur Bestellung des Beauftragten. Das BDSG stammt von 1977. Darin soll nun auch konkretisiert werden, dass Mitarbeiter ihrem Unternehmen auch in elektronischer Form erlauben können, ihre Daten zu verarbeiten, statt wie bislang nur in Schriftform. Das ginge dann also auch per E-Mail. Zudem soll es schwieriger für Adresshändler werden, über eine einfache Melderegisterauskunft Informationen über Bürger abzufragen.

Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auch auf, sich eine Lösung für ein anderes Problem einfallen zu lassen: Ein Antrag soll sicherstellen, dass sich Datenschutz und Meinungsfreiheit nicht in die Quere kommen. Ziel ist vor allem, dass Blogger - Autoren, die nicht als Journalisten im traditionellen Sinne arbeiten - beim Schreiben über andere keine Angst haben müssen, deren Recht auf Datenschutz zu verletzen. So soll ein "chilling effect" vermieden werden, der Blogger dazu bringt, ihre Meinung zurückzuhalten, weil jemand auf seinen Datenschutz pochen könnte. Der soll dem Antrag zufolge nicht zur "Vorfeldeinschüchterung" beitragen, Landesmediengesetze und Kunsturheberrechtsgesetz Vorrang haben. Am Mittwoch berät der Innenausschuss über die Anträge, Donnerstagnacht soll dann der Bundestag darüber abstimmen.

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