Süddeutsche Zeitung

Digitaler Binnenmarkt:Filme und Serien müssen leider draußen bleiben

Die EU-Kommission will digitale Grenzen einreißen - aber nicht fürs Streaming von Bewegtbildern. Die Filmindustrie feiert.

Von Karoline Meta Beisel

"Dieser Inhalt ist in deinem Land nicht verfügbar": Wer im Netz Videos ansieht, kennt diesen Hinweis. Er macht das sogenannte Geoblocking sichtbar, ein Instrument, um das die EU-Kommission und Filmschaffende seit Langem ringen. Technische Sperren verhindern, dass Inhalte im Netz frei alle Ländergrenzen passieren können. Sie waren der Kommission lange ein Dorn im Auge - weil sie dem Prinzip des europäischen Binnenmarkts zuwiderlaufen.

"Leute wie ich hassen Geoblocking", sagte der zuständige Vizepräsident Andrus Ansip erst vor wenigen Wochen. Film- und Fernsehschaffende hingegen, aber auch Inhaber von Sportübertragungsrechten, beharrten auf dem Prinzip: Nur so sei es möglich, Sendelizenzen für jedes Land gesondert zu vermarkten.

Senderechte für Film und Fernsehen dürfen nach wie geogeblockt werden

Jetzt hat es den Anschein, als hätten sich die Rechteinhaber durchgesetzt. So geht es aus dem Entwurf einer Verordnung über "Geoblocking und andere Formen der standort- oder nationalitätsbezogenen Diskriminierung" hervor. Demnach will die Kommission das Geoblocking zwar nach wie vor einschränken, etwa im Bereich des Onlinehandels. Audiovisuelle Dienste, aber auch Glücksspiele oder Gesundheitsdienstleistungen im Netz sollen von den Regeln ausgenommen sein. Für den Film- und Fernsehbereich heißt das, dass Senderechte nach wie vor territorial begrenzt vergeben werden könnten.

In der Branche wird die Entscheidung begrüßt. "Maßgeschneiderte und zeitlich gestaffelte Vertriebsstrategien für einzelne Länder sind Voraussetzung für die Refinanzierung unserer Produktionen", sagt Alexander Thies, der Vorsitzende des deutschen Branchenverbandes Produzentenallianz. "Wir sind froh und erleichtert, dass die Europäische Kommission jetzt offenbar Abstand von den Plänen genommen hat, Geoblocking für audiovisuelle Inhalte zu verbieten."

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Quelle:
SZ vom 13.05.2016/jab/sih
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