Debatte im Rechtsausschuss:Was für und was gegen das Leistungsschutzrecht spricht

Der Streit über den schwarz-gelben Entwurf für ein Leistungsschutzrecht wird zum netzpolitischen Grundsatzkonflikt im Bundestag. Jetzt debattiert der Rechtsausschuss - und die Fronten sind verhärtet. Wie die Befürworter argumentieren, was die Gegner fürchten. Ein Überblick.

Zusammengestellt von Mirjam Hauck

Anmerkung der Redaktion: In der Debatte um das Leistungsschutzrecht versuchen wir, die Standpunkte der Verlage und der Kritiker unabhängig von möglichen Interessenkonflikten neutral und unparteiisch darzustellen. Der folgende Überblick soll in die verschiedenen Positionen zum Thema einführen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich vor wenigen Monaten auf einen Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht geeinigt. Dieses neue Recht soll Presseverlagen besondere Möglichkeiten geben, die Nutzung ihrer Texte durch andere Seiten im Internet zu regulieren und dafür Geld zu verlangen. So sollen Suchmaschinen wie Google und Nachrichten-Aggregatoren wie Google News künftig erst nach Verhandlungen mit den Verlagen deren aktuelle Texte indizieren und Ausschnitte daraus (Snippets) präsentieren dürfen.

Die Gesetzesvorlage wird wegen der Fokussierung der öffentlichen Debatte auch "Lex Google" genannt - der Konzern gilt als ein Hauptadressat der Verleger. Diese begrüßen den schwarz-gelben Entwurf als ersten Schritt gegen die unentgeltliche Verwertung ihrer Inhalte im Netz durch andere Seiten. Wirtschaftsverbände, Internetaktivisten, -konzerne und -lobbyisten kritisieren den Gesetzesplan dagegen als unzulässigen Eingriff in die Freiheit des Netzes.

An diesem Mittwoch findet im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt - mit neun Vertretern beider Seiten, darunter Christoph Keese von Axel Springer und Till Kreutzer von dem kritischen Internetportal irights.info. Ein Vertreter von Google ist nicht geladen. Die Fronten sind verhärtet. Vom Verlauf der Debatte im Bundestag und später im Bundesrat hängt nicht zuletzt ab, ob der Gesetzentwurf zum netzpolitischen Wahlkampfthema wird und ob er noch vor der Bundestagswahl zur Abstimmung kommen kann - bevor eine neue Bundesregierung die Lage womöglich anders beurteilt.

Ein Überblick über die wesentlichen Positionen und Akteure in der Debatte:

Was die Befürworter sagen

  • Unterstützung für die Pressefinanzerung im Internet

Der Regierungsentwurf sei ein erster Schritt, um die Marktfähigkeit journalistischer Produkte im Internet zu erhalten, schreiben die Verlegerverbände VDZ und BDZV in der Stellungnahme zur Bundestagsanhörung. Presseverleger erhielten erstmals ein Schutzrecht für ihre verlegerischen Leistungen, wie es anderen Werkmittlern - also den Vermittlern zwischen den Urhebern (hier: Schreibern) und dem Publikum - seit langem zustehe. Der Entwurf gehe noch nicht weit genug. (Hier die Stellungnahme der Verlegerverbände als PDF.) Hinter der Argumentation steckt der Gedanke, dass etwa Google News auf der Präsentation von Verlagstexten basiert und der hochprofitable Konzern Google auf diese Weise von der Arbeit der Verlage profitiert - während viele Verlagsangebote im Internet nach wie vor schwierig zu finanzieren sind.

  • Unterstützung gegen Konkurrenz durch Aggregatoren

Die Entscheidung für das Leistungsschutzrecht sei eine wettbewerbs- und ordungspolitische Wertentscheidung, um durch eine neue Finanzierungsquelle die Pressevielfalt und die demokratische Meinungsbildung zu gewährleisten, schreibt der Sachverständige Rolf Schwartmann, Professor an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, in seinem Gutachten. Ohne ein Leistungsschutzrecht für Verleger könne der Markt versagen. News-Aggregatoren könnten die teuren Leistungen der Verlage derzeit mühelos und zu einem Bruchteil der Kosten nutzen, indem sie die Inhalte auslesen, neu gewichten und verlinken. Damit machten sie den Verlagen mit deren eigenen Mitteln Konkurrenz, und das zu günstigeren Bedingungen. (Hier das Gutachten von Rolf Schwartmann, dokumentiert im Blog von Springer-Cheflobbyist Christoph Keese.)

  • Schub von Innovationen und Ideen

Das Leistungsschutzrecht werde einen Schub von Innovationen und neuen Ideen auslösen, weil der Weg geebnet werde für faire Nachrichtenaggregatoren. Verlage wüssten, dass sie den Trend zur Aggregation nicht aufhalten sollten, schreibt Christoph Keese in einem Beitrag für die Zeit (hier dokumentiert in seinem Blog Presseschauder), eines aber könnten Verlage nicht akzeptieren: Dass sie diesen Aggregatoren ihre Vorleistungen kostenlos zur Verfügung stellen sollen. Sie müssten darauf bestehen, ihr Produkt gegen Geld zu lizenzieren.

  • Geld auch für die Urheber?

Der Journalistenverband DJV prescht mit einer eigenen Forderung vor: Wenn das neue Recht kommt, sollen die Urheber beteiligt werden. Die Leistung der Verlage basiere auf journalistischen Werken, deshalb solle die jeweilige Vergütung hälftig mit den Journalisten geteilt werden. Diese Teilung entspreche einem üblichen Standard, schreibt DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann in der Stellungnahme (hier im Wortlaut). Der DJV weist darauf hin, man befürworte im Kern nicht die Einführung des Leistungsschutzrechtes - sondern setze sich im Gesetzgebungsverfahrens dafür ein, dass Urheber gerecht beteiligt werden, wenn das Recht ohnehin eingeführt wird.

Was die Kritiker sagen

  • Schaden für die Informationsfreiheit im Internet

Ein Leistungsschutzrecht berge das Risiko von weniger frei verfügbaren Informationen für Bürger und höheren Kosten für Unternehmen, argumentieren die Kritiker. Das Suchen und Finden, eine Grundfunktion des Internets, würden gestört, sagte Google-Manager Stefan Tweraser zum Start der Google-Anzeigen-Kampagne "Verteidige Dein Netz". Professor Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, argumentiert in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ein solcher Eingriff in einen freien Wettbewerb sei nur gerechtfertigt, wenn die Gefahr eines Marktversagens wirklich nachgewiesen sei. Ein Verbotsrecht wie das Leistungsschutzrecht belaste außerdem in erster Linie inländische Nutzer und benachteilige die eigene Volkswirtschaft (hier die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht). Der Sachverständige Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, bezweifelt in seinem Gutachten, ob das Leistungsschutzrecht mit europa-, völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sei. Es schränke die Informationsfreiheit ein, weil es das Setzen von Links und das Finden von Inhalten im Internet grundsätzlich erschwere (hier das Gutachten von Thomas Stadler).

  • Rechtsunsicherheit durch unscharfe Formulierungen

Kritiker halten den Gesetzentwurf deshalb für so gefährlich in Bezug auf die Internetfreiheit, weil er unscharf formuliert sei. Es sei nicht ausreichend klar, wer als Verlag gelte und wer als Aggregator. Das könne langwierige Gerichtsverfahren und Unsicherheit für alle Nutzer nach sich ziehen, was die Freiheit im Netz per se gefährde. Das Leistungsschutzrecht berge unter anderem für Blogger die Gefahr, systematisch mit Klagen überzogen zu werden, steht etwa in einer gemeinsamen Erklärung der Jugendorganisationen der Union, SPD, FDP, Grünen und der Piratenpartei. Der staatliche Eingriff in die Informationsfreiheit sei so unnötig wie schädlich; die Verlage müssten sich statt Scheingefechten dem Strukturwandel stellen. Außerdem, argumentiert Medienjournalist Stefan Niggemeier (in Beiträgen wie diesem), treffe er nicht nur das reiche, scheinbar übermächtige Google, sondern auch innovative, harmlose Aggregatoren wie Rivva. Das Leistungsschutzrecht löse keines der Probleme der Verlage, sondern schade ihnen im Zweifel sogar (hier ein grundsätzlicher Beitrag von Niggemeier zum Leistungsschutzrecht).

  • Verlage können sich schon jetzt gegen Google wehren, wollen aber nicht

Verlage können wie alle Betreiber von Internetseiten eine Datei namens robots.txt auf ihren Servern ablegen, um zu steuern, ob Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Seite indizieren, zitieren und präsentieren dürfen. Kritiker haben vorgerechnet, dass davon kein deutscher Verlag Gebrauch macht - weil Dienste wie Google und Google News vielen Verlagsseiten massenhaft neue Nutzer zuführen. (Anmerkung der Redaktion: Bei Süddeutsche.de kommen rund 25 Prozent der monatlichen Besuche über die beiden Google-Dienste.) Damit, argumentieren die Kritiker und auch Google selbst, profitierten die Verlage von der größten Suchmaschine und dem größten Aggregator weit mehr, als sie ihnen schaden. Deshalb auch werde die Möglichkeit robots.txt nicht genutzt, sondern im Gegenteil viel Geld für Suchmaschinenoptimierung von Verlagsseiten ausgegeben. Das Leistungsschutzrecht sei ein Versuch, Google dafür abzukassieren, dass der Konzern den Verlagen Leser zuführe, argumentieren die Kritiker.

  • Scheindebatte, die keine Probleme löst

Die Leistungsschutzrecht-Debatte sei zu einem symbolisch überladenen Kampf um zu viele Fragen geworden, argumentiert Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die wirtschaftliche und inhaltliche Zukunft des Journalismus, die Macht der Internetkonzerne und die Frage nach dem Verhältnis von staatlicher Regulierung und der Freiheit der Entwicklung seien zu eng verknüpft. Man müsse das gesamte Gesetzesvorhaben stoppen und die Einzelprobleme kreativ angehen.

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