Datenschutz:Stiftung Warentest: Internetfirmen führen Kunden in die Irre

Datenschutzverträge

Viele Internetfirmen führen ihre Kunden mit unverständlichen Datenschutzerklärungen in die Irre.

(Foto: dpa-tmn)
  • Datenschutzerklärungen von Internetfirmen sind aus Verbrauchersicht oft nicht hilfreich, ergibt eine Studie der Stiftung Warentest.
  • Stattdessen verschaffen sich Unternehmen durch die Erklärungen umfangreichen Zugang zu den Daten ihrer Nutzer.
  • Die Warentester raten, Informationen auf mehrere Anbieter zu verteilen.

Datenschutzerklärungen von Internetfirmen sollen den Nutzer darüber aufklären, was mit seinen Daten geschieht. In der Praxis versteckt sich der Großteil der Unternehmen aber hinter unverständlichen, unklaren oder schwammigen Formulierungen, die es in sich haben. Das hat die Stiftung Warentest in einem Vergleich der Datenschutzerklärungen von 16 großen Netzdienstleistern herausgefunden. Auch große Unternehmer wie Apple und Google schneiden bei der Verständlichkeit schlecht ab. Etwas besser sieht es bei GMX, Maxdome, Otto und Watchever aus. Hier bescheinigen die Warentester, wenigstens ein paar wichtige Informationen zu liefern.

Statt den Kunden und seine Daten zu schützen, räumten sich die Anbieter zum Teil weitreichende Rechte ein: Sie sammelten und speicherten oft mehr Daten über ihre Nutzer als notwendig. Die Daten gäben sie teils auch an Dienstleister im Ausland weiter oder erstellten durch Verknüpfung der Daten weitreichende und werbewirksame Nutzerprofile. Denn die sind für die Unternehmen bares Geld wert.

Spotify behält sich beispielsweise vor, Daten seiner Nutzer in Länder wie die USA, Brasilien oder Singapur zu übertragen, wo deren Rechte weniger geschützt sind als in Deutschland. Dabei sammelt der Streaming-Dienst Daten wie jene, die zeigen, ob sich ein Nutzer bewegt oder nicht. Auch Windows sammele Informationen, deren Verwendung sich nicht ohne Weiteres aus der jeweils genutzten Anwendung erschließen lasse. Wer beispielsweise die Spielkonsole XBox nutze, müsse damit rechnen, dass Windows Chats mitliest. Heikel ist auch, dass manche Unternehmen Daten zur Zahlungsmoral von Kunden auswerten. Sei ein Otto-Kunde beispielsweise in Zahlungsverzug, könne das dazu führen, dass Otto-Unternehmen wie Baur und SportScheck keine Zahlung per Rechnung bei dem Kunden akzeptieren.

Die Datenschutzerklärung wird zum Freibrief

Aussagekräftig ist aus Verbrauchersicht keine der bis zu 45 Seiten langen Datenschutzerklärungen, so das Fazit der Warentester. Insgesamt kläre nur rund ein Drittel der Unternehmen die Kunden halbwegs aussagekräftig auf. Die Mehrzahl verdrehe Sinn und Bedeutung einer Datenschutzbestimmung schlicht: Kunden würden nicht über den Schutz ihrer persönlichen Daten informiert, sondern erteilten mit ihrer obligatorischen Zustimmung zur Erklärung eher einen Freibrief zur Datenverwertung. Am besten schneidet der Video-Streaming-Dienst Maxdome ab. In der Datenschutzerklärung sei "vorbildlich präzise" formuliert, welche Daten das Unternehmen erhebt.

Einschränken lässt sich die Datenpreisgabe in der Praxis kaum, schreiben die Experten. Verbraucher seien deshalb gut beraten, ihre Daten zu streuen, und etwa für Internetsuche, E-Mails oder für soziale Netzwerke verschiedene Anbieter zu nutzen. So konzentriere sich weniger Wissen bei einzelnen Firmen, was auch ein Vorteil bei Datenlecks oder -diebstählen sei. Nachteilig an dieser Lösung sei nur, dass man dann mehrere Datenschutzerklärungen lesen müsse.

Immerhin haben Kunden das Recht, sich jederzeit per Anfrage über ihre gespeicherten Daten zu informieren, erklären die Warentester. Man kann ein Unternehmen auffordern, Angaben zu berichtigen, ganz oder teilweise löschen. Kunden dürfen zudem die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke widerrufen. Ansprechpartner ist der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Unternehmens. Einige Anbieter bieten für diesen Zweck ein Kontaktformular auf ihren Seiten an.

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