Für die 3,5 Milliarden Suchanfragen, die bei Google täglich eingehen, interessieren sich nicht nur Werbekunden, sondern inzwischen auch Strafverfolgungsbehörden. Nach dem Transparenzbericht von Google sind die Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten in den USA signifikant angestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2017 sind bei Google in den USA 24 000 Auskunftsersuchen eingegangen, darunter 9300 Vorladungen und 5200 Durchsuchungsbefehle. In Deutschland belief sich die Zahl der Ersuchen um Offenlegung von Nutzerdaten im gleichen Zeitraum auf mehr als 7700. "Behörden, Gerichte und Parteien in zivilen Gerichtsverfahren fordern regelmäßig Nutzerdaten bei Technologie- und Telekommunikationsunternehmen an", heißt es bei Google.
Es geht um Fälle wie den Mord an dem damals 16-jährigen Schüler Bailey Gwynne, der die Eliteschule Cults Academy in Aberdeen besuchte und vor zwei Jahren von einem Mitschüler umgebracht wurde. Die beiden hatten sich in der Mittagspause um Kekse gestritten, der Streit war eskaliert. Der Fall ist nicht nur bemerkenswert, weil die Ursache so bestürzend banal war, sondern auch aufgrund seiner Konstellation: Bei der Tatvorbereitung und Aufklärung spielten zwei Technologiekonzerne eine entscheidende Rolle. Der Mörder hatte vor der Tat nach Suchkombinationen wie "Wie wird man jemand Nerviges los" gegoogelt.
Die Suchmaschine spielte in dem Fall eine ambivalente Rolle als Informationsmedium für einen Straftäter sowie als Aufklärungswerkzeug für die Polizei. Die Kriminalisten konnten aus dem Suchverlauf ein relativ genaues Tatmotiv ermitteln.
Schon häufiger wurden Täter aufgrund von Google-Suchen überführt. Im Jahr 2004 erschoss die Rechtsanwältin Melanie McGuire ihren Ehemann, nachdem sie Tage zuvor nach Mordanleitungen und Giftdosen auf Google gesucht hatte. Auch der Germanwings-Copilot Andreas L. googelte vor dem gezielt herbeigeführten Absturz des Flugzeugs nach Suizidmöglichkeiten.
Google legt je nach Art des Ersuchens - Vorladung, gerichtliche Verfügung oder Durchsuchungsbefehl - für seine Produkte Informationen in verschiedenem Umfang offen. Bei einer gerichtlichen Verfügung von Gmail leitet Google nach eigenen Angaben Metadaten (etwa Informationen im Header einer E-Mail) an die Behörden weiter, bei einem Durchsuchungsbefehl sogar E-Mail-Inhalte.
Was geschah zur Tatzeit? Gab es Schreie des Opfers?
"Unser Ziel ist es, umfassende Daten zu allen behördlichen Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten bereitzustellen", teilt Google in seiner Transparency-Report-Hilfe mit. Dazu gehören auch "Ersuchen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen und zu Fragen der nationalen Sicherheit". "Wir können zwar nicht garantieren, dass die Daten völlig fehlerfrei sind, aber wir verbessern unsere internen Verfahren kontinuierlich, damit die Berichte zeitnah und präzise sind."
Die Dienste von Tech-Konzernen spielen bei der Aufklärung von Kriminalfällen eine immer wichtigere Rolle. Die Polizei in Arkansas verlangte in einem Mordfall von Amazon die Herausgabe von Audiodateien seines Netzwerklautsprechers Echo - und wollte Alexa in den Zeugenstand rufen. Der smarte Lautsprecher hört laufend mit und könnte wichtige Angaben zur Klärung des vertrackten Mordfalls beitragen. Was geschah zur Tatzeit? Gab es Schreie des Opfers? Amazon gab die Daten nach langem Hin und Her schließlich heraus.
Die Frage ist, ob es rechtsstaatlich oder rechtspolitisch legitim ist, dass sich Tech-Konzerne in Strafverfolgungsprozesse einschalten und als eine Art Hilfssheriff gerieren. Der Hamburger Kriminologe Nils Zurawski befürchtet eine Vermengung von staatlichen und privaten Interessen durch die Kooperation von Tech-Konzernen und Strafverfolgungsbehörden. Im Interview sagt er: "Da Google und auch andere digitale Medien und Dienste zu unserem Alltag gehören, und wir allerlei Dinge damit tun, wäre die generelle Auskunft über unsere Aktivitäten eine Totalüberwachung. Das ist praktisch schon der Fall, wenn man bedenkt, dass alles, was wir tun, in irgendeiner Weise aufgezeichnet wird."