Digitaler Unterricht:"Manche Schulleiter wurden zu Datenschutzfundamentalisten"

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IT-Rechtsanwalt Chan-jo Jun bei einem Vortrag beim bayerischen Lehrermedientag. (Foto: Silvia Gralla)

Unterricht über Zoom, Klassenchat per Teams? Viele Schulen lehnen das ab. Doch Rechtsanwalt Chan-jo Jun sagt, dass Videokonferenzen nicht am Datenschutz scheitern müssten.

Interview von Simon Hurtz

Kollegen konferieren über Teams, Freundinnen treffen sich bei Jitsi, Menschen flirten auf Zoom. Im vergangenen Dreivierteljahr hat sich ein Großteil des Berufs- und Soziallebens in Videokonferenzen verlagert - mit einer Ausnahme: Seit dem Frühjahr streiten Datenschutzbeauftragte und Großkonzerne wie Microsoft, ob Schulen deren Software einsetzen dürften. Juristen warnen, Eltern flehen, Lehrkräfte wünschen sich Pragmatismus, und Schulen greifen zu unkonventionellen Lösungen - mit Risiken und Nebenwirkungen.

Dabei steht der Datenschutz dem Fernunterricht gar nicht im Weg, glaubt der IT-Rechtsanwalt Chan-jo Jun. Homeschooling scheitere nicht an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sondern an "irrlichternden Datenschützern", sagte er kürzlich in einem Youtube-Video. Am Europäischen Datenschutztag stellt sich die Frage: Was genau meint er damit?

SZ: Digitales Lernen bedeutet oft, dass Lehrkräfte Arbeitsaufträge per E-Mail verschicken. Sie machen dafür auch Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Können Sie das erklären?

Chan-jo Jun: Das Versagen hat natürlich mehrere Ursachen. Aber wo Datenschutz als Hinderungsgrund für Live-Kommunikation aufgeführt wird, basiert es bestenfalls auf einem Irrtum, schlimmstenfalls auf einer faulen Täuschung. Datenschutzrecht stellt zwar Bedingungen, diese sind aber sowohl mit einer quelloffenen Konferenz-Software wie Big Blue Button als auch mit Microsoft Teams erfüllbar. Schulleiter verwechseln den Spleen von Datenschützern, die am liebsten Google, Microsoft und die USA vom Netz aussperren wollen, mit den viel geringeren Anforderungen der DSGVO. Manche Schulleiter wurden zu Datenschutzfundamentalisten, haben aber keine funktionierende Alternative. Das ist, als wollte man auf Fleisch verzichten, ohne Pflanzen anzubauen.

Schulen und Lehrkräfte meiden US-Anbieter wie Zoom oder Microsoft, weil sie glauben, die DSGVO verbiete den Einsatz. Stimmt das?

Nein, sonst dürfte ich auch nicht diese E-Mail mit Outlook schreiben. Die Anforderungen sind nur etwas höher, da der EuGH im vergangenen Jahr den Privacy Shield als wichtigste Grundlage für den US-Datentransfer für unzulässig erklärt hat. Schulen können US-Dienste trotzdem einsetzen, müssen aber technische und organisatorische Vorkehrungen treffen. Also etwa Schülerdaten pseudonymisieren, verschlüsseln, europäische Server wählen, erledigte Hausaufgaben kurzfristig löschen und Nutzer aufklären. Das sind Standardmaßnahmen

Zoom verschlüsselt Inhalte mittlerweile Ende-zu-Ende. Aber Sicherheit ist nur ein Aspekt. Wie sieht es mit Metadaten aus, die dann bei einem US-Anbieter landen?

Bei Videokonferenzen lassen sich personenbezogene Metadaten durch Pseudonyme und Verzicht auf Accounts vermeiden. Schwieriger wird es, wenn man bei Plattformen wie Teams auch Funktionen nutzen will, die einen Log-in und dann auch eine freiwillige Zustimmung erfordern.

Viele Schulen suchen nicht nur verzweifelt nach einer stabilen, einfachen und datenschutzfreundlichen Lösung für Videokonferenzen. Sie brauchen auch Chat- und Office-Software und landen oft bei Microsoft. Was halten Sie davon, wenn Unterricht über Teams und Microsoft 365 stattfindet?

Ich kann die Bedenken der Datenschützer nachvollziehen, die Microsoft und den amerikanischen Geheimdiensten misstrauen. Das ist aber kein rechtliches Verbot, sondern eine Geschmacks- oder Gewissensfrage. Dort wo Einwilligungen erforderlich sind, müsste für den Fall der Verweigerung eine Alternative bestehen, etwa E-Mail. Bei den mir bekannten Würzburger Schulen haben Schüler und Eltern die nötigen Einwilligungen jedoch erteilt.

In einem Gastbeitrag bei Netzpolitik fordert ein Oberstufenschüler aus Hessen nicht weniger, sondern mehr Datenschutz. Er will keine Microsoft-Produkte nutzen müssen, um unterrichtet zu werden. Kann man von Schülerinnen und Schüler verlangen, eine Software einzusetzen, die sie ablehnen?

Ein Schüler kann die Datenverarbeitung dort ablehnen, wo eine freiwillige Einwilligung für die Datenverarbeitung erforderlich ist. Oft ist die Einwilligung aber gar nicht nötig. Manche Länder haben Rechtsgrundlagen für pandemischen Distanzunterricht geschaffen, wo eine Einwilligung nicht erforderlich ist.

Warum steht Deutschland im internationalen Vergleich so schlecht da, was digitale Bildung angeht?

Wir haben eine größere kulturelle Distanz zur Datenverarbeitung. Die Rechtsgrundlage im Datenschutz ist dabei kein Hindernis, da es europaweit harmonisiert ist. Lehrerinnen und Lehrer brauchten im Sommer viel Überzeugungsarbeit, um sich vor eine Kamera zu stellen. Teils befürchteten sie, beobachtet zu werden. Engagierte Schulleiter konnten diese Ressentiments jedoch überwinden, sodass wir jetzt aufholen.

Die Schulen bleiben noch mindestens bis Mitte Februar geschlossen. Was muss passieren, um so schnell wie möglich so viel digitalen Unterricht wie möglich anbieten zu können?

Wir müssen uns heute auf den Hybrid-Unterricht vorbereiten, der als Zwischenlösung mit Sicherheit kommt. Da wird aber auch gleich das nächste große Versagen sichtbar. Klassenzimmer brauchen jetzt Online-Anbindungen, notfalls über LTE-Router und Hardware fürs Klassenzimmer. In Würzburg haben wir das im Herbst, als es ständig neue Quarantänen gab, über Eltern organisiert. Aber nach Fasching kann sich kein Schulträger mehr herausreden, dass er von der Pandemie überrascht wurde und sich nicht vorbereiten konnte.

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