Datenschutz:Warum Max Schrems Facebook verklagen will

Max Schrems Facebook

Max Schrems verklagt Facebook gleich doppelt: einmal vor dem EuGH in Luxemburg, gleichzeitig vor dem Landgericht in Wien.

(Foto: AFP)
  • Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems klagt gegen Facebook - vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und dem Wiener Landgericht.
  • In Wien entscheiden die Richter am Donnerstag, ob sie eine Sammelklage mit 25 000 Unterstützern annehmen. Es geht um 500 Euro Schadenersatz pro Person.
  • Die Kläger werfen Facebook diverse Verletzungen der Privatsphäre und Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor.
  • Gleichzeitig läuft der Prozess vor dem EuGH. Dort beschuldigt Schrems Facebook, Nutzerdaten unzureichend vor dem Zugriff amerikanischer Geheimdienste zu schützen.

Von Simon Hurtz

Max Schrems verbringt gerade ziemlich viel Zeit mit Richtern und Anwälten. Er promoviert in Jura, insofern ist das nicht ungewöhnlich. Aber nicht jeder Jura-Doktorand klagt in zwei Prozessen gleichzeitig gegen eines der größten Internet-Unternehmen der Welt.

Zwar kostet Facebook kein Geld, doch Schrems glaubt nicht, dass das Angebot kostenlos ist, denn Nutzer würden mit ihren persönlichen Daten bezahlen, ohne davon zu wissen. Deshalb klagt er in zwei voneinander unabhängigen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und dem Wiener Landgericht.

Schrems vertritt die Ansprüche von 25 000 Facebook-Nutzern

Am Donnerstag beginnt der Prozess in Wien. Zunächst müssen die Richter entscheiden, ob Schrems' Klage überhaupt zulässig ist. Er wirft Facebook vor, gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen, etwa indem das Surf-Verhalten der Nutzer über sogenannte Social-Plugins wie den Gefällt-mir-Button verfolgt wird und User-Daten nicht ausreichend vor dem Zugriff amerikanischer Geheimdienste geschützt werden. Die Liste der Klagepunkte und weitere Hintergründe zum Prozess hat die von Schrems gegründete Initiative Europe-v-Facebook dokumentiert (PDF).

Vor Gericht treten acht Kläger aus Österreich, Deutschland und Indien auf, doch weitere 25 000 Menschen haben ihre Schadenersatzansprüche an Schrems abgetreten, der ihre Interessen vertritt. Zusätzlich haben sich weitere 50 000 Menschen im Internet registriert, um sich gegebenenfalls später der Klage anschließen zu können.

Europe-v-Facebook sagt, dass der "Schaden an der Privatsphäre natürlich nicht objektiv bestimmbar" sei und verlangt deshalb einen symbolischen Betrag von 500 Euro pro Nutzer. Angesichts der hohen Zahl an Teilnehmern geht es trotzdem um eine zweistellige Millionensumme. Für die Kläger besteht kein finanzielles Risiko, da ein deutscher Prozesskosten-Finanzierer bei einer Niederlage vor Gericht die Kosten übernimmt. Sollte die Klage erfolgreich sein, kassiert die Firma 20 Prozent des Schadenersatzes; für die Kläger würden also 400 Euro pro Person bleiben.

Facebook-Zentrale in Menlo Park

Daumen hoch? Max Schrems ist bei Facebook eher skeptisch.

(Foto: dpa)

Facebook hält die Klage für unzulässig

Schrems geht es nach eigenen Angaben nicht um das Geld, sondern ums Prinzip. In Europa gebe es zwar Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, aber sie würden nicht eingehalten, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Nun gelte es zu klären, ob sich Online-Unternehmen an die Regeln halten müssten oder ob sie "irgendwo im Wilden Westen leben" und tun könnten, was sie wollten. Im Falle einer Niederlage vor Gericht stelle sich die Frage, weshalb geltende Gesetze gebrochen werden dürften.

Facebook selbst hält sich nach eigener Ansicht an die europäischen Datenschutzrichtlinien, erklärte die 25 000 Kläger in einer früheren Stellungnahme für "nicht geschäftsfähig" und weist die Klage als unzulässig zurück. Da sich die Europa-Zentrale des Konzerns in Dublin befindet, haben Schrems und seine Unterstützer Facebook in Irland verklagt. Eine Klage derart vieler Nutzer sei nach dortigem Recht aber nicht erlaubt und verstoße gegen die "öffentliche Ordnung", so Facebook. Wie immer bei Verbraucherschutz-Angelegenheiten findet das Verfahren aber in der Heimat des Klägers statt, also in Wien. Doch Facebook glaubt, das dortige Landgericht sei nicht zuständig. Folgt man dieser Logik, könnten europäische Nutzer nirgendwo eine Sammelklage gegen Facebook durchsetzen.

Am ersten Verhandlungstag entscheiden die Richter, ob sie das genauso sehen und die Klage abweisen - oder sich aber für zuständig erklären und das Verfahren eröffnen. Dieser Entschluss wird vermutlich innerhalb weniger Tage verkündet, der Prozess selbst könnte sich über Jahre hinziehen. Immerhin sind sich die Kläger sicher, dass ein mögliches Urteil direkt in Irland durchsetzbar wäre und dort juristisch nicht mehr von Facebook angefochten werden könnte.

"Sie sollten sich überlegen, ob Sie Ihren Facebook-Eintrag löschen"

Parallel zur Verhandlung in Wien klagt Schrems vor dem EuGH in Luxemburg. 2011 hatte er bei Facebook nachgefragt, welche Informationen das Unternehmen von ihm gespeichert hat. Zurück kamen 1222 Seiten voller persönlicher Daten, darunter auch Informationen, die Schrems eigentlich gelöscht hatte. Daraufhin reichte er 22 Klagen ein, eine für jeden Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht. Die 23. Klage landete über den irischen Datenschutzbeauftragten und den irischen Gerichtshof schließlich beim EuGH.

Der muss nun entscheiden, ob es zulässig ist, dass Facebook die Daten europäischer Nutzer auf amerikanischen Servern sammelt. Das Safe-Harbour-Abkommen zwischen der EU und den USA erlaubt diese Speicherung. Doch Schrems ist überzeugt, dass die sensiblen Informationen in Amerika nur unzureichend vor dem Zugriff durch Geheimdienste wie die NSA gesichert sind. Insbesondere mit Hinblick auf die Enthüllungen des früheren NSA-Mitarbeiters Edward Snowden sei es fraglich, ob Facebook, Google oder Microsoft Datenschutz gewährleisten können.

"Total geile Technologie"

Der EuGH galt einst als wirtschaftsfreundlich, hat zuletzt aber in mehreren Urteilen den Datenschutz gestärkt: Vergangenes Jahr befanden die Richter die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig und zwangen Google in einem weiteren Verfahren, das umstrittene "Recht auf Vergessenwerden" zu gewährleisten.

Aus der Sicht von Schrems ist die erste Anhörung Ende März gut verlaufen. So räumte die EU-Kommission ein, dass die Daten europäischer Nutzer derzeit nicht ausreichend geschützt werden. Daraufhin wollten die Richter wissen, was die Kommission Facebook-Usern empfehle, die sich Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten machen. Die Antwort des Anwalts: "In diesem Fall sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihren Facebook-Account nicht besser löschen."

Für Schrems wäre das keine Lösung. Er habe nämlich eigentlich nichts gegen soziale Netzwerke. Die hält er für "eine total geile Technologie, mit der man mit wahnsinnig vielen Leuten Kontakt halten kann", sagte er dem Deutschlandfunk. Trotz seiner Kritik an Facebook hat er seinen Account deshalb nicht gelöscht. Persönliches teilt er dort allerdings nicht mehr.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: