Ob im Betrieb, im Internet oder beim Einkaufen - überall hinterlassen Verbraucher ihre Daten. Und auf diese haben Unternehmen auch in Zukunft Zugriff - trotz des neuen Datenschutzgesetzes. Die wichtigsten neuen Regeln im Überblick:
Von Silke Bigalke, Varinia Bernau und Thomas Öchsner
Der Handel mit Adressen
Bislang können Unternehmen mit privaten Daten wie Anschrift, Geburtsjahr oder Berufsbezeichnung handeln, wenn die Betroffenen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Dieses Privileg wurde leicht eingeschränkt: Firmen dürfen gekaufte Adressdaten dann verwenden, wenn sie ihren Kunden die Herkunft der Daten offenlegen. Wer zum Beispiel die Werbesendung eines Münzhändlers erhält, ohne jemals mit diesem Anbieter Kontakt gehabt zu haben, kann künftig erfahren, vom wem der Münzhändler die private Adresse bekommen hat.
Womöglich muss der Kunde die Werbesendung dafür aber genau studieren. "Es gibt keine explizite Anforderung an die Präsentation der Quelle. Das könnte auch versteckt im Kleingedruckten stehen", sagt Christian Thorun, Referent für Wirtschaftspolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Ist die Quelle gefunden, können die Verbraucher von dem Unternehmen verlangen, die Adresse nicht mehr zu verwenden und zu verbreiten.
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