Cybermobbing:Briten bestrafen Rache-Pornos hart

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Die Verbreitung eines Rachepornos kann in England bald mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Wenig stellt den Ex-Partner extremer bloß als intime Aufnahmen, die plötzlich im Internet auftauchen. Gegen solche "Rache-Pornos" gehen die Briten nun härter vor und drohen mit Haft bis zu zwei Jahren. In Deutschland sind die Strafen milder.

Von Thomas Harloff

Es gibt viele Arten, sich zu trennen. Wenige Ex-Partner bleiben sich freundschaftlich verbunden, viele gehen nach der Beziehung einfach ihre eigenen Wege. Einige Verlassene hassen sich nach der Trennung dagegen abgrundtief - manchmal mit drastischen Folgen.

Manche suchen einen besonders infamen Weg, dem Hass auf den Menschen Ausdruck zu verleihen, den man einst geliebt hat. Wenn ohne Einwilligung Fotos oder Filme im Internet auftauchen, die einst in besseren Zeiten in intimen Situationen entstanden sind, nimmt die Abneigung gegen die ehemalige Freundin oder den ehemaligen Freund besonders diffamierende Züge an. Kaum etwas stellt den Ex-Partner auf extremere Weise bloß als ein "Rache-Porno".

"Wir stehen auf der Seite der Opfer"

Auch in England ist diese perfide Form der Frustbewältigung ein immer öfter zu beobachtendes Phänomen. Darauf reagiert der Gesetzgeber jetzt, indem er die Verbreitung eines Rache-Pornos als strafbare Handlung einstuft. Das berichtet der Guardian. Wer erwischt wird, wie er intimes Film- oder Fotomaterial seines ehemaligen Partners ohne dessen Einwilligung verbreitet, muss bald mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen, kündigte der britische Justizminister Chris Grayling nun an.

Die Initiative ist die Antwort auf den gestiegenen politischen Druck. "Wir wollen, dass die Opfer eines solchen widerlichen Verhaltens wissen, dass wir auf ihrer Seite sind und alles in unserer Möglichkeit stehende tun, um die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen", sagte Grayling dem Guardian. "Deshalb werden wir das Gesetz ändern um denen, die sich so verhalten, klarzumachen, dass ihnen Gefängnis droht."

Das Gesetz wird sowohl bei Filmen und Fotos angewendet, die in sozialen Netzwerken oder auf anderen Internetseiten auftauchen, als auch bei solchen, die per Textnachricht, Email oder physisch als Ausdruck oder auf einem Speichermedium verbreitet werden.

Kalifornien bestraft milde, in Deutschland kann es teuer werden

Vor gut einem Jahr hat Kalifornien die Verbreitung von Rache-Pornos ins Strafrecht aufgenommen. Im US-Bundesstaat können Täter maximal mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Geldbuße von bis zu 1000 US-Dollar bestraft werden. In New Jersey existiert ein ähnliches Gesetz. Es gibt aber auch Gegner dieser Regelungen, darunter die amerikanische Bürgerrechtsunion ACLU, die argumentieren, dass solche Gesetze gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Solche Bedenken verhindern derzeit ähnliche Strafen in Florida und Missouri.

In Deutschland kann man als Opfer eines sexuellen Cybermobbings eine einstweilige Verfügung erwirken, was aber bis zu zehn Tage dauern kann. In dieser Zeit kann sich das Material im Internet längst verbreitet haben. Darüberhinaus sieht das deutsche Recht in einem Racheporno eine schwere "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" nach Paragraf 201a des Strafgesetzbuches. Diese Straftat kann eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Außerdem steht dem Opfer ein Schmerzensgeld zu. 2006 verpflichtete das Kieler Landgericht einen Mann, der intime Fotos seiner ehemaligen Partnerin in einer Tauschbörse angeboten hat, zur Zahlung von 25 000 Euro. Wird der Rache-Porno im Internet verbreitet, muss der Täter unter Umständen auch die Kosten zahlen, die beim Löschen der Inhalte aus dem Internet anfallen.

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