CDU-Netzpolitiker Tauber zum Urheberrecht:"Wir brauchen ein Recht auf digitale Privatkopie"

Der Bundestagsabgeordnete Peter Tauber gilt als Vorzeige-Netzpolitiker der CDU. Im Süddeutsche.de-Fragebogen erklärt er, warum Acta neu formuliert werden muss und wie er sich eine Urheberrechtsform vorstellt, die ohne Kulturflatrate auskommt.

In der Urheberrechtsdebatte hat Süddeutsche.de die Netzpolitiker der verschiedenen Parteien darum gebeten, einen kurzen Fragebogen zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu beantworten. Den Anfang macht der hessische Bundestagsabgeordnete Peter Tauber (@petertauber) von der CDU. Der 37-Jährige sitzt seit 2009 im Bundestag und ist seit März 2010 Mitglied in der Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft". Sein Blog heißt "Schwarzer Peter".

Peter Tauber Urheberrecht Debatte Acta

CDU-Mann Peter Tauber: "Eine staatlich verordnete Kulturflatrate sehe ich nicht als Alternative."

(Foto: Abgeordnetenbüro Peter Tauber,oH)

Was ist die Alternative zu Acta? Acta hat zwei Probleme. Das erste ist, dass der Status Quo des Urheberrechts zementiert wird. Dadurch erschwert sich eine notwendige Reform des Urheber-/Nutzungsrecht für digitale Inhalte. Das zweite Problem liegt in der Wahrnehmung von Acta. Der aktuelle Text des Vertrags ist für digitale Inhalte zwar vage, die Berichterstattung über frühere Versionen des Vertrags zeigt jedoch, dass der Geist hinter den Formulierungen keine zufriedenstellende Abwägung von Urheber-/Vertreiber-/Nutzungsinteressen beinhaltet.

Eine Neuformulierung von Acta sollte diese beiden Probleme angehen. Möglich wäre hier einerseits die Entkopplung digitale Inhalte aus dem Vertrag und ein öffentlich dokumentierter Vermittlungsprozess zwischen Urherbern, Vertriebsgesellschaften und Nutzern. Man darf außerdem nicht vergessen, dass ACTA ja nicht nur digitale Güter reguliert. Die Tatsache, dass die deutsche Wirtschaft von Schäden bis zu 500 Milliarden Euro durch Produktpiraterie spricht, zeigt ja, dass Handlungsbedarf besteht.

Sollte angesichts der Möglichkeit zur digitalen Kopie das Urheberrecht reformiert werden? Warum beziehungsweise warum nicht?

Das Urheberrecht muss für das digitale Zeitalter reformiert werden. Die Möglichkeit der digitalen Kopie und die Nutzung von in anderen Rechtskontexten entwickelter Software (bspw. von Facebook) führt zu neue Nutzungspraktiken, die durch deutsches Recht nicht abgedeckt werden (z.B. der Nutzungslizenzen von Photographien).

So werden selbst aus den vermeintlichen Rettern des Urheberrechts Urheberrechtsbrecher wie manch ein Bundestagsabgeordneter am eigenen Leib erleben durfte. Die Etablierung eines Fair Use-Prinzips im deutschen Recht wäre ein denkbarer Schritt. Ich unterstütze daher die Initiative www.faires-urheberrecht.de.

Was sollte im digitalen Bereich erlaubt sein - und was nicht. Und welche Sanktionen sollte es geben?

Das Recht auf Privatkopie digital gekaufter Inhalte sollte etabliert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Recht auf das unbegrenzte Tauschen von urheberrechtlich geschützter Werke gibt. In der Verfolgung dieser Tauschaktionen sollte immer die Verhältnismäßigkeit im Auge zwischen Verstoß und Verfolgung/Strafe beachtet werden. Das bedeutet, dass die Verfolgung von Kim Dotcom vollkommen gerechtfertigt ist, die Massenabmahnungen gegen Klein-Sharer jedoch nicht zielführend sind. Momentan gibt es faktisch kein Recht auf eine digitale Privatkopie, wie wir es aus der analogen Welt kennen. Das muss geändert werden.

Wie kann eine angemessene Vergütung für Künstler im digitalen Zeitalter gewährleistet werden?

Die digitale Kopie greift Urheberrecht nicht an, sondern Vertriebswege. Hier liegt es auf Seiten der Vertriebsgesellschaften entsprechende Kanäle zu öffnen. Der Apple iTunes Store und der Amazon Kindle zeigt recht eindrucksvoll, dass es eine Zahlbereitschaft für leicht zugängliche und hoch-qualitative Inhalte im Netz gibt. Es geht also bei der Reform des Urheberrechts nicht darum, das geistige Eigentum in Frage zu stellen. Ich denke, wir tun gut daran, das geistige Eigentum zu schützen - und damit auch die Leistungen von Künstlern, Musikern und Autoren. Was wir nicht schützen müssen sind überkommene Vertriebsmodelle.

Eine staatlich verordnete Kulturflatrate sehe ich nicht als Alternative. Stattdessen sollten Vertriebsgesellschaften dazu ermutigt werden, mit Vertriebsmodellen zu experimentieren. Außerdem liegt es an uns selbst, ob wir bereit sind, auch junge und unabhängige Künstler zu unterstützen, indem wir für ihre Werke bezahlen, wenn sie uns digital zur Verfügung gestellt werden. Das ist auch eine Frage der Kultur im Netz, die nicht allein von der Politik beantwortet werden kann, sondern bei der auch wir als Gesellschaft gefordert sind.

Was halten Sie von Taubers Ansichten? Diskutieren Sie in den Kommentaren, Twitter (Hashtag #urheberdebatte) oder bei Google Plus.

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