Süddeutsche Zeitung

Bundestag beschloss Datenspeicherung:Einblick ins Privatleben

Der Bundestag beschloss am Freitag die Vorratsdatenspeicherung. Über 7.000 Bürger wollen bereits jetzt dagegen klagen.

Gegen den erbitterten Widerstand der Opposition hat die große Koalition die umstrittenen Gesetze zur Überwachung der Telekommunikation und zur verdeckten Ermittlung durchgesetzt. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag im Bundestag 366 von 524 Abgeordnete für die neuen Bestimmungen, nach denen Verbindungsdaten von Telefonaten oder E-Mails sechs Monate gespeichert werden müssen.

Über 7.000 Bürger wollen sich nach Abgeordnetenangaben an einer Sammelklage gegen das Gesetz beteiligen.Zu den Klägern gehören von Seiten der FDP der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Grünen unterstützen Klagewillige

Die Grünen wollen nach Angaben ihres Rechtspolitikers Jerzy Montag die Klagen unterstützen. Über die rund 7.000 klagewilligen Bürger berichtete der fraktionslose Abgeordnete Gert Winkelmann.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies dagegen Darstellungen zurück, die Telefonüberwachung werde flächendeckend ausgeweitet. In Umsetzung der EU-Richtlinie würden lediglich die Verbindungsdaten bei den Telefongesellschaften für sechs, statt wie bisher drei Monate gespeichert.

Neu sei lediglich, dass auch bei Flatrate-Verträgen die Verbindungsdaten automatisch erfasst würden. Anlass seien die Terrorüberfälle auf die Vorortzüge von Madrid. Die Attentate seien nur deshalb so schnell aufgeklärt worden, weil die Handy-Daten schnell hätten zurückverfolgt werden können.

Die Inhalte dieser Telefonate würden nicht gespeichert, betonte die Ministerin. Zugriff auf die so genannten Verkehrsdaten erhalte der Staat nur dann, wenn ein Richter dies im Zusammenhang mit der Aufklärung schwerer Straftaten bis hin zu terroristischen Aktivitäten genehmige.

Die Opposition bezeichnete auch die neuen Bestimmungen zum Abhören von Telefonaten als Einstieg in den Überwachungsstaat. Die Justizpolitiker von SPD und CDU, Joachim Stünker und Siegfried Kauder wiesen auch die Kritik zurück, das Abhören von Telefonaten sei bei Berufsgeheimnisträgern erleichtert worden, so dass der Schutz des Vertrauensverhältnisses von Anwalt und Mandat, Arzt und Patient oder Journalist und Informant zerstört werde.

Zweiklassensystem angeprangert

Richtig sei vielmehr, dass nach einer verfassungsrechtlichen Vorgabe Telefonate mit Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten überhaupt nicht abgehört werden dürften. Ärzte, Anwälte und Journalisten dürften unter richterlichem Vorbehalt abgehört werden, wenn sie im dringenden Verdacht stünden, schwere Straftaten zu verabreden.

Laut Koalition bedeutet dies eine Stärkung der Rechte von Ärzten, Anwälten und Journalisten, während die Opposition ein Zweiklassensystem für das Zeugnisverweigerungsrecht anprangerte.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar brachte verfassungsrechtliche Bedenken hervor. Die generelle Datenspeicherung auf Vorrat ein unverhältnismäßiger Eingriff in das geschützte Fernmeldegeheimnis und in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sagte er in Vorwärts-Online.

Auch Ärzte, Therapeuten und Hebammen erneuerten ihre Kritik an dem geplanten Gesetz. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Frank-Ulrich Montgomery, kündigte an, seine Ärztegewerkschaft werde sich Verfassungsklagen anschließen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verwies unter anderem auf enorme Kosten für Unternehmen und Staat. Die gigantische Datenmenge belaste die Provider mit bis zu dreistelligen Millionenbeträgen.

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