Bundesregierung vs. Google:Haltet die Buchbanditen

Justizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen Google-Pläne zur massenhaften Digitalisierung von Büchern gewandt. Online-Sein oder nicht - darüber soll nicht der Suchmaschinenanbieter entscheiden können.

Die Bundesregierung schaltet sich in den Rechtsstreit um die Pläne des Internetkonzerns Google ein, Bücher in großem Stil zu digitalisieren. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries habe die Bedenken der Bundesregierung in einem insgesamt 25 Seiten umfassenden Brief an das zuständige Gericht in New York geäußert, berichtet das Handelsblatt in seiner Mittwochsausgabe. "Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der sogenannten 'class' herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen", sagte Zypries. In diesem Fall könnten deutsche Rechteinhaber selbst entscheiden, ob Google ihre Werke online zur Verfügung stellen darf.

Bundesregierung vs. Google: Justizministerin Brigitte Zypries wendet sich gegen die Google-Mentalität "Erst tun, dann fragen".

Justizministerin Brigitte Zypries wendet sich gegen die Google-Mentalität "Erst tun, dann fragen".

(Foto: Foto: ap)

Der Vergleich missachte internationale Verträge - wie den Wipo-Urheberrechtsvertrag - die verlangen, dass Autoren vorher gefragt werden müssen, bevor ihre Werke anderweitig vervielfältigt werden. Der Vergleich aber legalisiere das Digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Büchern aus aller Welt. Googles Verhalten "Erst tun, dann fragen" behindere Projekte wie die europäische Online-Bibliothek "Europeana", die Autorenrechte vorab wahre, sagte Zypries.

In dem Schriftsatz, der dem Handelsblatt vorliegt, wird explizit betont, der Vergleich habe Auswirkungen auf deutsche Rechteinhaber, auch wenn die Bücher online nur in Amerika verfügbar sein sollten. "Wir wissen aber alle, dass das Internet keine Grenzen kennt", sagte Ministerin Zypries. "Auch wenn deutsche IP-Adressen für den Zugang gesperrt sind, ist der Zugriff aus Deutschland ohne großen Aufwand möglich."

Die Frist für Einwendungen in dem Verfahren endet am Freitag. Das Gericht will sich am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung (Fairness Hearing) mit den Beschwerden befassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: