Süddeutsche Zeitung

Buchdigitalisierung:Aufschub für Google

Ein US-Gericht verlängert die Frist für eine Einigung über Googles Buchdigitalisierung. Hinter den Kulissen wird fieberhaft verhandelt.

Unter welchen Bedingungen darf Google Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher einscannen, im Internet platzieren und vermarkten? Die Antwort auf diese Frage könnte ausgerechnet an einem Freitag, dem 13. fallen: Ein US-Gericht hat die Frist zur Einigung im Rechtsstreit um das Buchdigitalisierungsprojekt von Google bis Ende der Woche verlängert.

Sowohl das Internet-Unternehmen als auch die Vertreter von Verlagen und Autoren baten Bezirksrichter Denny Chin um mehr Zeit für ihre Verhandlungen, in die Berichten zufolge auch das Justizministerium in Washington involviert ist. Chin verschob daraufhin den ursprünglich für Montag angesetzten Termin für die Vorlage eines neuen Abkommens.

Bei den Verhandlungen geht es um Änderungen an einer im vergangenen Jahr erzielten Übereinkunft, die Google das Recht gibt, Millionen von Büchern zu digitalisieren, welche zwar noch dem Urheberschutz unterliegen, aber vergriffen sind. Die Einkommen aus dem Vertrieb solcher Bücher will Google zu 63 Prozent an die Copyright-Inhaber weitergeben.

Marktbeherrschende Stellung

Neben dem Bezirksrichter in San Francisco prüft auch das US-Justizministerium die Vereinbarung. Die vorgetragenen Bedenken betreffen eine mögliche Benachteiligung ausländischer Autoren sowie Googles marktbeherrschende Stellung am Digitalbuchmarkt, die aus dem Vertrag entstehen könnte. Auch mehrere Google-Konkurrenten wie Microsoft, Yahoo und Amazon.com haben ihre Kritik vorgebracht.

In Deutschland ist Googles Politik ebenfalls umstritten: Buchverleger, aber auch die Bundesregierung hatten kritisiert, das Einscannen von Büchern verstoße gegen geltendes Urheberrecht.

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