Brüssel verringert Druck:Vorratsdatenspeicherung für die nächsten zwei Jahre vom Tisch

Weil die Bundesregierung die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzt, will Brüssel klagen. Doch ein Detail verschafft Deutschland Luft. Strafzahlungen drohen nicht rückwirkend, sondern erst für die Zeit nach dem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Damit steht fest: In dieser Legislaturperiode wird es kein Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz mehr geben.

Heribert Prantl

Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist zu Ende - vorläufig. Für diese Legislaturperiode. Aber immerhin. Das bestätigt zwar niemand offiziell, und das Bundesinnenministerium bestreitet, dass es so ist, aber es ist so: Der Datenspeicher bleibt erst einmal leer. Die Bundesregierung kann gelassen das einschlägige Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, das so schnell nicht kommen wird - weil durch die Warterei keine Kosten entstehen werden. Die EU-Kommission hat zu erkennen gegeben, dass sie der zerstrittenen deutschen Politik in Sachen Datenspeicherung eine Verschnaufpause gibt. Die Kommission macht zwar verbalen Druck, aber keinen Kostendruck.

Deutsche Wirtschaft fordert von EU Klarheit bei Vorratsdatenspeicherung

Keine Vorratsdatenspeicherung in dieser Legislaturperiode: Weil Strafzahlungen erst nach einem Urteil des EuGH drohen, muss sich die Bundesregierung vorerst nicht einigen. 

(Foto: dapd)

In den nächsten zwei Jahren jedenfalls wird daher in Deutschland nicht gespeichert werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat und wo er sich dabei aufgehalten hat. In den nächsten zwei Jahren wird auch nicht registriert und festgehalten werden, wer was im Internet gelesen, gesucht oder geschrieben hat - so wie das die umstrittene EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 eigentlich vorschreibt.

Der Druck ist aus dem Kessel

Diese Richtlinie ist freilich bisher weder geändert noch gar abgeschafft, sie gilt immer noch. Deren von der EU-Kommission angekündigte datenschutzrechtliche Überarbeitung ist mehrmals vertagt und soeben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben worden. Die EU-Kommission beabsichtigt nach wie vor, Deutschland wegen der Nichtumsetzung dieser Richtlinie vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg zu verklagen; noch in diesem Monat soll diese Klage erhoben werden. Trotzdem wird es in dieser Legislaturperiode keine deutsche Gesetzesvorlage mehr geben, die auf diese Klage reagiert.

Warum ist das so? Warum ist der politische Streit vorläufig zu Ende? Weil der Druck plötzlich aus dem Kessel entwichen ist. In nichtöffentlicher Sitzung des Innenausschusses des Bundestags am Mittwoch wurde das Ventil geöffnet. Zu Gast war Reinhard Priebe, Leiter der Direktion Innere Sicherheit bei EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Er erneuerte zwar die Ankündigung, dass demnächst die Klage gegen Deutschland erhoben wird. Aber dann kam er mit einer Überraschung: Es wird von der EU-Kommission in Verbindung mit dieser Klage nur ein Zwangsgeld, nicht aber ein Pauschalbetrag für die echte oder angebliche deutsche Zuwiderhandlung beantragt werden.

Das Zwangsgeld wird erst später fällig

Das klingt Jacke wie Hose, ist es aber nicht: Ein Pauschbetrag würde das europarechtswidrige Verhalten eines Mitgliedstaates in der Vergangenheit sanktionieren; er würde berechnet vom Ablauf der Umsetzungsfrist bis zum Urteil des Gerichtshofs. Der Pauschbetrag würde im Fall der Vorratsdatenspeicherung wohl die Zeit ab 2008 erfassen. Da könnten schnell einige hundert Millionen Euro zusammenkommen.

So einen rückwirkenden Pauschbetrag will die Kommission aber nicht beantragen, sondern nur ein Zwangsgeld. Ein Zwangsgeld bezweckt die schnellstmögliche Herstellung eines vertragskonformen Zustands nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Es wird berechnet vom Tag des Urteils bis zum Erlass eines Gesetzes, pro Tag so und so viel. Schweden musste 350 000 Kronen für jeden Tag zahlen, an dem es die Richtlinie noch nicht umgesetzt hatte. Die Schweden hielten eine Zeit lang wacker dagegen und betrachteten diesen Betrag als "Preis der Freiheit" - haben aber mittlerweile doch eingelenkt und zum 1. Mai ein Gesetz erlassen.

Wenn also nach einem etwaigen Urteil des EU-Gerichts gegen Deutschland schnell ein neues Gesetz erlassen wird, das die Kommission zufrieden stellt, dann wäre der zu zahlende Betrag sehr überschaubar. So jedenfalls haben es die Experten nach der Sitzung des Innenausschusses analysiert.

Kurz gesagt: Eventuelle finanzielle Sanktionen gegen Deutschland werden nicht rückwirkend verhängt. Die Politik kann also gelassen auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs warten. Es läuft ihr nichts davon, es entstehen keine neuen Kosten.

Wann nun der Gerichtshof über die Klage der EU-Kommission entscheiden wird, steht in den Sternen. Dass das noch in diesem Jahr geschieht, ist nicht zu erwarten. Sollte das Urteil im nächsten Jahr gefällt werden, ist Deutschland mitten im Wahlkampf. Und ein Gesetz, das wegen der unversöhnlichen Positionen von FDP und CDU/CSU bisher nicht zustande kam, wird dann erst recht nicht zustande kommen. Ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz wird also frühestens in zwei Jahren auf den Weg gebracht werden. Bis dahin hat dann wahrscheinlich die EU ihre Vorratsdaten-Richtlinie geändert. Womöglich existiert diese Richtlinie auch gar nicht mehr, weil das Gericht - wie vom obersten Gericht Irlands beantragt - festgestellt hat, dass sie mit höherem EU-Recht und der Grundrechtecharta kollidiert.

Und wenn nicht? Womöglich erzwingt dann eine neue Bundesregierung mit neuen Koalitionären eine grundlegende Reform der Datenspeicherei in Europa.

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