Blogger-Rechtsstreit mit Santander Bank:Grenzen der Meinungsfreiheit

A man talks on his cell phone as he walks out from a branch of Spanish largest bank Santander in Madrid

Eine Santander-Filiale in Madrid

(Foto: REUTERS)

Ein Mann empört sich auf einem Blog über einen Charity-Lauf der Santander Bank - nun fordert das Geldhaus Schadenersatz vom Blogbetreiber. Was der Fall für Meinungsäußerungen im Netz bedeutet.

Von Valérie Müller

Eigentlich war es nur ein Spendenlauf für Schulen, eine Charity-Aktion organisiert von der Santander Bank: Pro teilnehmenden Schüler spendet die Bank zehn Euro für einen guten Zweck. Dass sein Sohn bei der Aktion mitlaufen sollte, passte Thomas Wasilewski aber gar nicht. Den Familienvater störte, dass sein 11-jähriger Sohn mit dem Lauf-Shirt der Santander Bank durch die Stadt lief und so nebenbei für sie Werbung machte. "Das konterkariert meine Erziehung. Mein Sohn sollte sich nicht dafür engagieren", fand der Vater. Auf dem Blog des Netzwerks "scharf links" machte er seinem Ärger Luft: In einem scharfen, polemischen Artikel veröffentlichte er seine Meinung im Netz und ging die Bank dabei hart an.

Mit seiner Meinung traf er die Bank an einem empfindlichen Punkt: Zwei Tage nach der Veröffentlichung im Netz erhielt der Blogbetreiber eine Schadensersatzforderung der Santander Consumer Bank. Eine Kundin hatte Santander nach Angaben der Bank auf den Artikel aufmerksam gemacht und fragte, ob die dort erhobenen Vorwürfe zutreffend seien. Dazu sagt die Bank: "Die Vorwürfe des Autors Wasilewski gegen unser Unternehmen sind unzutreffend und in hohem Maße rufschädigend."

Weil der Artikel auf Google gefunden werden könne und man einen Shitstorm befürchtete, habe man schnell handeln müssen. Der Artikel wurde von der Seite genommen. Die Schadensersatzforderung in Höhe von 1 800 Euro wurde noch nicht gezahlt. Thomas Wasilewski hat aber inzwischen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben.

Was darf ich schreiben, und was nicht?

Ob auf der Straße, in der Kneipe oder im Internet: Seine Meinung darf man überall äußern, die Grenze zur Beleidigung dabei aber nicht überschreiten. Das ist vor allem im Internet problematisch, denn dort ist diese Meinung nicht nur einfach zu finden, sondern auch permanent für andere Nutzer sichtbar.

Der Fall von Thomas Wasilewski zeigt: Was für die einen politische Meinungsäußerung ist, kann von anderen als Beleidigung wahrgenommen werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wolf-Dietmar Schoepe, Fachanwalt für Medienrecht, sagt dazu: "Die Meinungsfreiheit steht jedem zu. Sie darf aber nicht mit Rechten anderer kollidieren. Ich überschreite die Grenzen, wenn ich massiv in das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen eingreife oder wenn ich gegen strafrechtliche Normen verstoße, zum Beispiel mit Beleidigungen."

Schoepe ist der Meinung, dass das vor allem im Internet der Fall ist: "Im Netz blöken viele einfach gedankenverloren drauflos." Wann aus einer Meinung eine Beleidigung wird, ist schwer zu definieren. Der Rechtsanwalt rät: "Man soll sich immer in die Position des anderen versetzen. " Es könne ja schließlich immer sein, dass die eigene Meinung ungerechtfertigt ist.

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