Blitzerfoto mit Profilbild abgeglichen:Fahndung per Facebook

Über einen Abgleich mit Facebook-Bildern ermitteln Polizisten Raser und Drängler. Datenschützer warnen vor den Folgen solcher Methoden und fordern einen gesetzlichen Rahmen für diese Art der Fahndung.

Charlotte Theile

Wer wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, zieht sich oft auf eine Ausrede zurück: Die Person auf dem Foto sei nicht er selbst, ein anderer habe den Wagen ausgeliehen und das Verkehrsdelikt begangen. Schließlich haftet nicht der Besitzer, sondern der Sünder für den Verstoß.

Datenschuetzer erringen Etappensieg gegen Facebook

Weil das Profilbild in Facebook öffentlich einsehbar ist, konnte ein Hamburger Drängler überführt werden.

(Foto: dapd)

Es ist Aufgabe der Polizei zu ermitteln, wer tatsächlich am Steuer gesessen hat. Das gelingt nicht immer. Dabei könnten die Ordnungshüter die Identität des Rasers leicht herausfinden - oft reichen ein paar Klicks in ein soziales Netzwerk, wo viele bereitwillig Fotos hochladen, auf denen sie selbst, Freunde und Verwandte zu erkennen sind.

Genau das ist einem Geschäftsmann aus Hamburg zum Verhängnis geworden. Er wurde im September letzten Jahres auf der Autobahn zwischen Münster und Osnabrück beim Drängeln geblitzt. Bei seiner Firma hieß es, man habe den Wagen dem Mitarbeiter ausgehändigt. Ob der jedoch tatsächlich gefahren sei, könne man nicht mit Sicherheit sagen.

Ein Polizeibeamter aus Münster überprüfte den Verdacht im Netz - und wurde fündig. Das Facebook-Profilfoto sah der geblitzten Person so ähnlich, dass auch vor Gericht kein Zweifel blieb, wer da zu dicht aufgefahren ist.

Der Anwalt des verurteilten Dränglers, Frank Häcker, vermutet, dass bald viele Raser durch ihre Internetfotos überführt werden. In Rheinland-Pfalz versucht man inzwischen, der Netzrecherche einen rechtlichen Rahmen zu geben. Dies fordert auch Marit Hansen vom Datenschutzzentrum in Kiel.

Sie sieht große Probleme bei der Facebook-Ermittlung. Zwar könne man der Polizei nicht verbieten, öffentlich zugängliche Bilder zu verwenden. Die Beamten müssten sich jedoch im Klaren sein, dass das kalifornische Unternehmen herausfinden könne, für wen sich die deutsche Polizei interessiert.

Theoretisch könne Facebook Listen dieser Personen anlegen und Einblick in interne Ermittlungen bekommen. Hansen rät daher zur Vorsicht: "Wenn Facebook weiß, dass die Polizei mein Profil angesehen hat, kann es passieren, dass ich Probleme bekomme, zum Beispiel bei der Einreise in die USA. Schließlich weiß niemand, ob ich wegen zu schnellen Fahrens oder Terrorismus überprüft wurde."

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