BKA-Gesetz:Der Bundestrojaner kommt

Die große Koalition hat sich heute auf das neue BKA-Gesetz geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen dürfen künftig private Computer durchsucht werden.

Das Bundeskriminalamt darf künftig bei der Fahndung nach Terroristen private Computer durchsuchen und Wohnungen Unverdächtiger mit Mikrofonen und Kameras überwachen. Das sind die umstrittensten Regelungen aus dem BKA-Gesetz, das die Koalition nächste Woche im Bundestag trotz heftigen Widerstands der Opposition verabschieden will. Linke, FDP und Grüne lehnte den Entwurf am Donnerstag geschlossen ab.

BKA-Gesetz: Der Bundestrojaner kommt

Der Bundestrojaner kommt

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Union und SPD hatten sich am Dienstagabend nach monatelangem Ringen auf eine der größten Polizeireformen in der Geschichte der Bundesrepublik verständigt. Mit dem "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" soll das BKA erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr erhalten. Bisher ist die Behörde nur für die Strafverfolgung zuständig. Um den neuen Aufgaben gerecht werden zu können, erhalten die Fahnder eine ganze Reihe neuer Befugnisse, die die Länderpolizeien zum größten Teil schon seit 60 Jahren haben.

Neu und besonders umstritten ist die Online-Durchsuchung, für die das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr enge Grenzen gesetzt hatte. Auf Drängen der SPD wird die Regelung bis 2020 befristet. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. In dringenden Fällen soll der BKA-Präsident Beweise auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis sichern dürfen.

Eine Manipulation der Rechner vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Die technischen Voraussetzungen für die Überwachung dürfen nur über Datenleitung geschaffen werden, etwa über die heimliche Online-Installation einer entsprechenden Software.

Grüne halten Regelung für verfassungswidrig

Die Opposition reagierte empört auf die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen. Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sprach von einem "weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte". Die Befristung der Gültigkeit auf zwölf Jahre nannte er "unverschämt und aberwitzig". "Die konkrete Ausgestaltung zur Onlinedurchsuchung ist in meinen Augen verfassungswidrig", erklärte Beck. Der Kern der Privatsphäre werde nicht hinreichend geschützt, wenn bei vermeintlich eiligen Durchsuchungen nicht einmal ein unabhängiger Richter zustimmen müsse.

Der Bundestrojaner kommt

"Das ist ein rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis", sagte auch die stellvertretende FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die zwölfjährige Befristung bezeichnete sie als Farce. "Dann kann man gleich ganz auf eine Befristung verzichten." Der Linken-Innenexperte Jan Korte forderte die Bundesregierung auf, alle geplanten Sicherheitsgesetze zu stoppen und die bereits bestehenden auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu überprüfen.

Auch Richterbund sieht Defizite

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, beklagte Defizite: "Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen.

Selbst bei der Polizei ist das Gesetz umstritten. Während die Gewerkschaft der Polizei es als "rechtsstaatlich vertretbar" begrüßte, kam von der Deutschen Polizeigewerkschaft Kritik. DPolG-Chef Rainer Wendt sprach von einem "faulen Kompromiss".

Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) will gegen die im Entwurf für das BKA-Gesetz geplante Online-Durchsuchung erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen."Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt", sagte Baum am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP.

Baum hatte bereits zuvor erfolgreich gegen die Online-Durchsuchung in einem nordrhein-westfälischen Landesgesetz geklagt. In dem Urteil dazu hatten die Karlsruher Richter im Februar enge Grenzen auch für eine bundesweite Regelung aufgezeigt.

"Das Urteil ist nicht befriedigend umgesetzt", sagte Baum. Der Jurist hält den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung und den Schutz von Berufsgeheimnisträgern durch die geplanten Regeln für beeinträchtigt.

(sueddeutsche.de/AP/mri)

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