BGH-Urteil zu Domain-Missbrauch:Grabschen verboten

Dürfen sich Unternehmmen aus Panama bayerische Domainnamen wie "www.regierung-oberfranken.de" sichern? Der Bundesgerichtshof hat den Fall jetzt entschieden.

Die Domain-Registrierungsstelle DENIC muss Domainnamen in Fällen "eindeutigen Missbrauchs" löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Mehrere Unternehmen mit Sitz in Panama hatten sich Namen bayerischer Regierungsbezirke mit dem Zusatz "regierung" gesichert - also zum Beispiel "www.regierung-oberfranken.de". Der Freistaat Bayern hatte daraufhin bei der DENIC die Löschung der Adressen verlangt.

Der 1. Zivilsenat des BGH gab dem Freistaat recht: Auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, könne "ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen" (Az. I ZR 131/10). Der Bundesgerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Juni 2010.

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